Zur Bündelung baufachlicher Beratungen und Prüfungen besteht im Teildezernat 35.06 – Bautechnik ein Team von Ingenieuren und -Ingenieurinnen für Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungs- und Elektrotechnik, das baufachliche Beratungen zu den Förderprogrammen anbietet und fachtechnische Stellungnahmen und Beurteilungen erstellt.
Für die baufachlichen Beratungen und Prüfungen werden wir von ganz unterschiedlichen Stellen angefordert.
Private Ersatzschulen (derzeit 109 Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf) werden im Rahmen des Ersatzschulfinanzierungs-gesetzes aus Landesmitteln anteilmäßig finanziert. Federführend zuständig dafür ist das Dezernat 48. Das Teildezernat 35.06 – Bautechnik führt im Zusammenhang mit den geplanten und fertiggestellten Schulbaumaßnahmen und im Auftrag des Dezernates 48.04 die erforderlichen baufachlichen- und fachtechnischen Prüfungen- und Beratungen durch.
Links zu weiterführenden Informationen zu privaten Ersatzschulen:
Dezernat 48 - Bezirksregierung Düsseldorf
Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist landesweit zuständig für die Anerkennung und Aufsicht über die Sachverständigen nach der Prüfverordnung (PrüfVO NRW).
Federführend ist das Teildezernat 35.01 – Bauaufsicht zuständig
Entsprechend der PrüfVO NRW müssen technische Anlagen (z.B. Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen etc.) in Sonderbauten regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit von den Prüfsachverständigen überprüft werden.
Die im Rahmen der Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen erforderlichen fachtechnischen Beurteilungen, Überprüfungen und Stellungnahmen werden durch die Mitarbeiter im Teildezernat 35.06 – Bautechnik mit dem Fachwissen aus der Elektrotechnik und der Technischen Gebäudeausrüstung erstellt.
Mit verschiedenen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union werden finanzielle Mittel für Baumaßnahmen bewilligt. Bei den Zuwendungen für Baumaßnahmen von mehr als 500.000 € führen wir gemäß Landeshaushaltsordnung (Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO) die baufachlichen Prüfungen durch.
Die Gewahrsame der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen eines mehrjährigen Programms an die heutigen Sicherheitsstandards angepasst.
Dabei steht die Sicherheit der in Gewahrsam genommenen Personen und der im Gewahrsamsdienst eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten im Vordergrund.
Grundlage für die Modernisierung der Gewahrsame sind die vom Innenministerium aufgestellten baulichen Anforderungen.
Im Teildezernat 35.06 – Bautechnik werden baufachliche Testate hinsichtlich der vom Innenministerium aufgestellten Anforderungen erstellt.