Die Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt die nachgeordneten Denkmalbehörden und wird - falls erforderlich - als Sonderaufsichtsbehörde tätig. In die Zuständigkeit der Bezirksregierung fallen alle 10 kreisfreien Städte, für die kreisangehörigen Gemeinden fungiert der Kreis als Obere Denkmalbehörde.
Darüber hinaus erarbeiten wir
Weitere Tätigkeiten sind
Zusätzlich sind wir zuständig für
Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer"
Denkmalschutzgesetz
Ursula Hitzbleck
35 (Dezernat 35: Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Ursula Hitzbleck
Tel.: 0211 475-2826
Fax: 0211 475-2985