Gemäß der entsprechenden Bekanntmachung vom 13.04.2018 (im GV. NRW.) ist der Regionalplan Düsseldorf (RPD) in Kraft getreten. Das vom Regionalrat am Ende eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens beschlossene Planwerk enthält u.a. neue Standorte für die verkehrsgerechte Entwicklung von Wohn- und Gewerbestandorten, Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft und Beiträge zur Bewältigung der Erfordernisse des Klimaschutzes. Damit hat der Regionalrat in seiner überörtlichen Verantwortung wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung der Region vorgenommen. Weitere Informationen:
Plan und Begründung, Verfahrensübersicht
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu dem Bereich Bauaufsicht.
Das Dezernat 33 der Bezirksregierung ist u.a. zuständig für die Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Die Verfahren lösen Landnutzungskonflikte auf, sorgen für eine beschleunigte, sozialverträgliche und Flächen sparende Umsetzung von Hochwasserschutz- und anderen Infrastrukturmaßnahmen oder dienen der Verbesserung der Agrarstruktur und der Entwicklung von Naturräumen.
Zur Informationsseite Bodenordnung und Flächenmanagement
Am 22. und 23. März 2012 fand im Berliner Bundesrat das 4. Speyerer Energie-Forum statt. Ziel dieses Forums war es, einen kritischen Überblick über die vielschichtigen Probleme des Kernenergieausstiegs und Anstöße für eine differenziertere Sichtweise zu geben. Das Forum bot Gelegenheit zu ausführlichen Diskussionen mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung. Das auch für den Regierungsbezirk Düsseldorf in Zukunft bedeutsame Thema „Planungs- und Zulassungsrecht beim Ausbau der Stromnetze“ wurde von Ministerialrat Dr. Christof Sangenstedt, Leiter des Referats für Grundsatzangelegenheiten des Umweltrechts im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, angesprochen.
Den Vortrag finden Sie hier - Vortrag Dr. Sangenstedt
Plan
Stand: 26.11.2020
(inkl. graphischer, textlicher Darstellung sowie Beikarten)
Ändern sich die Planungsziele für einzelne Bereiche oder Themen, gibt es neue raumbedeutsame Projekte oder ändern sich Rechtsvorschriften, dann kann eine Änderung des Regionalplanes erforderlich werden. Der Ablauf einer Regionalplanänderung ist im Raumordnungsgesetz (ROG) und Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) geregelt.
Datum | Bezeichnung |
---|---|
04.09.2020 |
Leitfaden Wegenetzkonzepte ( Veröffentlichung pdf | 970 KByte) |
06.08.2020 |
NGA im ländlichem Raum-Leitfaden ( pdf | 3 MByte) |
06.08.2020 |
NGA im ländlichen Raum - Antragsformular (Formular pdf | 429 KByte) |
06.08.2020 |
Handlungsanleitung_fuer_Kommunen_NGA ( pdf | 2 MByte) |
13.05.2020 |
Literaturliste Ländliche Wege ( Veröffentlichung pdf | 460 KByte) |
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu dem Bereich Bauleitplanung.
Über die BORISplus.NRW-App können Sie jederzeit die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Bodenrichtwerten durch Lokalisierung des eigenen Standortes in Nordrhein-Westfalen mobil abrufen.
Sie bietet Ihnen einen intuitiven Zugang zu den Bodenrichtwerten des aktuellen Jahrgangs. Als Kartengrundlage werden die amtlichen Luftbilder - wahlweise mit Ortsbezeichnungen und Straßennamen (Hybridkarte) - verwendet. Diese Karten liegen als sogenannte Webcaches vor und sind dadurch sehr schnell verfügbar.
Zum Download der BORISplus.NRW-App:
BORISplus.NRW-App im AppStore
BORISplus.NRW-App im Google Play Store
Bei Denkmälern handelt es sich um Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Dieses liegt insbesondere vor, wenn sie für die Geschichte des Menschen, für die Städte und Siedlungen und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse von Bedeutung sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Gründe sprechen.
Zur Informationsseite Denkmalschutz
Das Dezernat 33 der Bezirksregierung ist u.a. zuständig für die Abwicklung von Förderprogrammen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes.
Hierzu zählen insbesondere die Förderung von Projekten zur Umsetzung von Entwicklungsstrategien nach LEADER und VITAL, die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen sowie Investitionen in ländliche Wegenetze und Breitbandinfrastrukturen.
Zur Informationsseite Integrierte ländliche Entwicklung
Das Rheinischen Revier liegt in der Niederrheinischen Bucht, die von Aachen, Mönchengladbach, Köln und Bonn umschlossen wird. Nach dem Einstieg in den Kohleausstieg ist das Gebiet im Strukturwandel. Hier finden Sie Informationen zum Thema: weiterlesen