Hubschrauber bei Start/Landung (Symbolbild)
18.01.2021

Genehmigung des Hubschrauberbetriebs auf dem Sonderlandeplatz Goch-Asperden

Mit Bescheid vom 14. Dezember 2020 hat die Bezirksregierung Düsseldorf dem Antrag des Luftsportvereins Goch stattgegeben und die Genehmigung für Hubschrauberstarts und -landungen auf dem Sonderlandeplatz Goch-Asperden erteilt.
Die dazugehörenden Unterlagen werden vom 25. Januar bis einschließlich 8. Februar 2021 im Besprechungszimmer der Stadt Goch, Markt 2, 1. Etage, Zimmer 1.07, ausgelegt werden. Aufgrund der Pandemie können sie in diesem Zeitraum nur nach Voranmeldung eingesehen werden: montags bis donnerstags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 14:00 und 16:00 Uhr, freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr. Termine können unter der Telefon-Nr. 02823/320-118 vereinbart werden. Zusätzlich sind der Genehmigungsbescheid und die Anlagen während der Offenlage über die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (http://url.nrw/offenlage) zugänglich. Hintergrund Der Landeplatz in Goch-Asperden wird seit 1969 vom Luftsportverein Goch und seinen Mitgliedern genutzt. Bisher war er für Segelflugzeuge, Motorsegler, Flugzeuge (bis 2000 Kilogramm), Ultraleichtflugzeuge, Ballone sowie Sprungfallschirme zugelassen. Mit der Genehmigung kommen nun Hubschrauber bis 2000 Kilogramm dazu. Der Betrieb ist auf Sichtflug bei Tag ausgelegt, die Betriebszeiten liegen zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Um zusätzlich mögliche Belastungen für Anwohner zu minimieren, legt die neuerliche Genehmigung für den Hubschrauberbetrieb fest, dass nicht mehr als vier Flugbewegungen pro Tag, nicht mehr als 32 im Monat und höchstens 176 im Jahr zulässig sind. Zum Verständnis: Jeder Start und jede Landung gelten als eigene Flugbewegung.