Planfeststellungsbeschluss zur Deichsanierung Duisburg-Neuenkamp wird ausgelegt
Mit Beschluss vom 04.12.2020 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Deichsanierung Am Parallelhafen (zwischen Rheinstrom-Kilometer 776,4 – 777,1), rechtes Ufer, 3. Bauabschnitt, in Duisburg-Neuenkamp planfestgestellt.
Eigentümerin und hochwasserschutzpflichtig ist die Duisburger Hafen AG. Der Deich im Bereich des Parallelhafens wurde im Zuge des Hafenbaus durch die Duisburger Hafen AG errichtet. Der Deich schützt die Stadtteile Neuenkamp und Kasslerfeld vor Hochwässern des Rheins. Der Stadtteil Neuenkamp ist dicht besiedelt und im angrenzenden Hafenbereich (Schlütershof / Paul-Rücker-Straße) befinden sich Industrie- und Gewerbebetriebe.
Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts und derzeitigem Bau des 2. Bauabschnitts zur Anpassung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik wird mit dieser Planfeststellung der dritte Bauabschnitt zur Deichsanierung „Am Parallelhafen“ beschlossen.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 24.02.2021 bis zum 10.03.2021 einschließlich bei der Stadtverwaltung Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg, 2. Obergeschoss, Raum 24, zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss zu den angegebenen Zeiten über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ eingesehen werden: http://url.nrw/offenlage
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