Duisburger Hafen (Symbolbild)
25.02.2021

Pläne für Abfalllager der Firma Rhenus Port Logistics in Duisburg liegen aus

Die Rhenus Port Logistics Rhein-Ruhr GmbH beantragt Abfalllager an Terminal 4.
Die Firma Rhenus Port Logistics Rhein-Ruhr GmbH, Moerser Straße 143, in 47059 Duisburg, hat mit Antrag vom 27.01.2020 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort Terminal 4, Moerser Straße 59, 47059 Duisburg, beantragt. Antragsgegenstand ist
  • die Errichtung von 9 Lagerboxen in den bestehenden Hallen 4, 5 und 6
  • die Errichtung einer 250 m² großen Umschlagsbox mit verfahrbarem Dach, wasserseitig vor den Hallen 4, 5, 6
  • der Betrieb eines mobilen Brechers und einer mobilen Siebanlage innerhalb der Hallen
  • die zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Höhe von 8.000 t
  • der Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Höhe von 150.000 t/a
  • die Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Form von Sieben und Brechen mit einer Kapazität von 1000 t/d
  • die Sanierung der baurechtlich genehmigten Hallen 4, 5 und 6 hinsichtlich der neuen Nutzung
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens soll festgestellt werden, ob die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Zulassung des geplanten Vorhabens vorliegen. Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 26.02.2021 bis einschließlich 25.03. an den nachfolgend aufgeführten Stellen zur Einsichtnahme aus:
  1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Raum 6030
  2. Stadt Duisburg, Bezirksamt Mitte, Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg, Raum 417
Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie nur unter Vereinbarung eines Termins und unter Wahrung des erforderlichen Abstandes, ggf. nur mit Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske sowie der zum Zeitpunkt der Auslegung geltenden Hygieneschutzvorschriften eingesehen werden. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:
  1. Bezirksregierung Düsseldorf, Tel. 0211/475-2415 bzw. per E-Mail clarissa.hesse [at] brd.nrw.de (clarissa[dot]hesse[at]brd[dot]nrw[dot]de)  
  2. Stadt Duisburg, Tel. 0203/283-4426 bzw. per E-Mail bza.mitte [at] stadt-duisburg.de (bza[dot]mitte[at]stadt-duisburg[dot]de)
Die Antragsunterlagen sind parallel zur Auslegung an den genannten Orten und im o.g. Zeitraum auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://url.nrw/offenlage abrufbar. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom 26.02.2021 bis einschließlich 26.04.2021 schriftlich an die Bezirksregierung Düsseldorf vorgebracht werden.