Regierungsbezirk Düsseldorf (Symbolbild)
18.03.2021

Regionalrat startet zwei Änderungsverfahren für den Regionalplan

Mit sogenannten Erarbeitungsbeschlüssen hat der Regionalrat Düsseldorf in seiner Sitzung am 18.03.2021 zwei Änderungsverfahren für den Regionalplan gestartet.

Was nach einem reinen Verwaltungsakt klingt, kann in der Realität aber neue Entwicklungen von Gewerbe- und Erholungsgebieten anstoßen. Zwei Projekte stehen aktuell kurz vor der Offenlage: Monheim und Krefeld.

Wie sehen die beiden Projekte genau aus?
Für die Stadt Monheim am Rhein hat die Regionalplanungsbehörde in ihrem aktuellen Siedlungsmonitoring errechnet, dass sie zurzeit einen nicht gedeckten Gewerbeflächenbedarf von 28 ha hat. Mit der nun vorgesehenen 3. Änderung des Regionalplans soll ein Teil dieses Bedarfs gedeckt werden. Hierzu soll im Monheimer Süden ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt Monheim am Rhein, die wie alle Städte natürlich die Planungshoheit behält, könnte nach Abschluss des Verfahrens hier eine entsprechende gewerbliche Entwicklung und Ansiedlung anstoßen. Die etwa 18 ha große Fläche liegt südlich der Alfred-Nobel-Straße an der Stadtgrenze zu Leverkusen und grenzt direkt an das Betriebsgelände der Firma Bayer auf Monheimer Stadtgebiet an.

Die Stadt Krefeld beabsichtigt, den östlich des Elfrather Sees bestehenden Erholungsraum gezielt weiterzuentwickeln und in Teilbereichen auch durch bauliche Ergänzungen zu stärken. Der Ausbau soll sowohl wasseraffine Nutzungen als auch landseitige Angebote für Erholung und sportliche Betätigung betreffen. Neben verschiedenen Sportanlagen, einer Wasserwacht sowie einem Campingplatz beabsichtigt die Stadt Krefeld, als zukünftige Nutzung in diesem Bereich Planungen für einen Surfpark voranzutreiben. Mit der 8. Änderung des Regionalplans sollen die raumordnerischen Voraussetzungen für diese Entwicklungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck ist östlich des Elfrather Sees auf einer Fläche von circa 45 ha die Aufnahme einer zweckgebundenen Festlegung für Sport- und Erholungszwecke in den Regionalplan vorgesehen.

Wie geht es nun weiter?
In einem nächsten Schritt wird nun der Öffentlichkeit und zahlreichen potentiell betroffenen Institutionen voraussichtlich ab Mitte April die Möglichkeit zu Stellungnahmen zu den zwei Planverfahren gegeben.  Aufgrund der andauernden Pandemie wird von einer öffentlichen Auslegung bei der Regionalplanungsbehörde, dem Kreis Mettmann sowie den beiden betroffenen Städten abgesehen und die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Als zusätzliches Informationsangebot können die Planunterlagen daneben in der Auslegungsfrist während zuvor zu vereinbarender Termine bei der Regionalplanungsbehörde eingesehen werden.