
Offenlage: Niederländische Firma plant Recyclinganlage in Neuss
Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 06.04.2021 bis einschließlich 05.05.2021 an den nachfolgend aufgeführten Stellen zur Einsichtnahme aus:
- Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Raum 6030
- Stadt Neuss, Amt für Stadtplanung, Michaelstraße 50, 41460 Neuss, Eingang 5, 1. Etage, Raum 1.656
Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie nur unter Vereinbarung eines Termins und unter Wahrung des erforderlichen Abstandes mit Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske sowie der zum Zeitpunkt der Auslegung geltenden Hygieneschutzvorschriften eingesehen werden.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:
- Bezirksregierung Düsseldorf, Tel. 0211/475-2415 bzw. per E-Mail clarissa.hesse [at] brd.nrw.declass="fliesstextLinkEmail" title="clarissa.hesse [at] brd.nrw.de eine E-Mail schreiben"
- Stadt Neuss, Tel. 02131/90-6101 bzw. per E-Mail stadtplanung [at] stadt.neuss.declass="fliesstextLinkEmail" title="stadtplanung [at] stadt.neuss.de eine E-Mail schreiben"
Die Antragsunterlagen sind im o.g. Zeitraum auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar: http://url.nrw/offenlage
Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom
06.04.2021 bis einschließlich 07.06.2021
schriftlich vorgebracht werden.
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