Regierungsbezirk Düsseldorf (Symbolbild)
09.04.2021

Regionalplan: Vorschläge für Monheim und Krefeld

Zwei mögliche Änderungen des Regionalplanes sind aktuell in der Diskussion. Mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zu den Gebieten in Monheim und Krefeld können sich alle Interessierten ab Freitag, 16. April 2021, selbst ein Bild machen.
Zwei mögliche Änderungen des Regionalplanes sind aktuell in der Diskussion. Mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zu den Gebieten in Monheim und Krefeld können sich alle Interessierten ab Freitag, 16. April 2021, selbst ein Bild machen. Bereits im März 2021 hat der Regionalrat Düsseldorf den Startschuss für die zwei Änderungsverfahren gegeben. Die beiden sollen zum einen eine Entwicklung von Gewerbe in Monheim am Rhein und zum anderen in Krefeld eine Weiterentwicklung von Erholungsgebieten ermöglichen. Um welche Projekte geht es genau? Für die Stadt Monheim am Rhein hat die Regionalplanungsbehörde in ihrem aktuellen Siedlungsflächenmonitoring errechnet, dass sie zurzeit einen nicht gedeckten Gewerbeflächenbedarf von 28 ha hat. Mit der nun vorgesehenen 3. Änderung des Regionalplans soll ein Teil dieses Bedarfs gedeckt werden. Hierzu soll im Monheimer Süden ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt Monheim am Rhein, die wie alle Städte natürlich die Planungshoheit behält, könnte nach Abschluss des Verfahrens hier eine entsprechende gewerbliche Entwicklung anstoßen. Die etwa 18 ha große Fläche liegt südlich der Alfred-Nobel-Straße an der Stadtgrenze zu Leverkusen und grenzt direkt an das Betriebsgelände der Firma Bayer auf Monheimer Stadtgebiet an.  Die Stadt Krefeld beabsichtigt, den östlich des Elfrather Sees bestehenden Erholungsraum gezielt weiterzuentwickeln und in Teilbereichen auch durch bauliche Ergänzungen zu stärken. Der Ausbau soll sowohl wasseraffine Nutzungen als auch landseitige Angebote für Erholung und sportliche Betätigung betreffen. Neben verschiedenen Sportanlagen, einer Wasserwacht sowie einem Campingplatz beabsichtigt die Stadt Krefeld, als zukünftige Nutzung in diesem Bereich Planungen für einen Surfpark voranzutreiben. Mit der 8. Änderung des Regionalplans sollen die raumordnerischen Voraussetzungen für diese Entwicklungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck ist östlich des Elfrather Sees auf einer Fläche von circa 45 ha die Aufnahme einer zweckgebundenen Festlegung für Sport- und Erholungszwecke in den Regionalplan vorgesehen.  Wie geht es nun weiter? Ab dem 16. April bis einschließlich zum 15. Juni 2021 werden die Unterlagen für beide Verfahren auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot können die Planunterlagen im genannten Zeitraum außerdem bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese Einsichtnahme jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonische Terminabsprache unter Tel. 0211/475-3201 oder Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung [at] brd.nrw.de (Dez32[dot]Regionalplanung[at]brd[dot]nrw[dot]de)). Wie kann ich meine Stellungnahme abgeben? Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den Planungen Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde eingereicht werden:
  • vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf),
  • per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf),
  • per Telefax (0211 475-2982) oder
  • per E-Mail (Dez32.Regionalplanung [at] brd.nrw.de (Dez32[dot]Regionalplanung[at]brd[dot]nrw[dot]de)).
Ein Hinweis: Schriftliche bzw. elektronische Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und bei der Aufstellung der Regionalplanänderungen berücksichtigt. Über die Aufstellung der Regionalplanänderungen entscheidet der Regionalrat.