22.04.2021

Rheinbahn plant barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle „Dreieck“

Die Rheinbahn will die Straßenbahnhaltestelle „Dreieck“ in Düsseldorf barrierefrei umgestalten. Einen entsprechenden Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren hat das Verkehrsunternehmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.
Die Rheinbahn will die Straßenbahnhaltestelle „Dreieck“ in Düsseldorf barrierefrei umgestalten. Einen entsprechenden Antrag auf ein Planfeststellungsverfahren hat das Verkehrsunternehmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Die Planung sieht unter anderem den Bau von drei Seitenbahnsteigen sowie die Anpassung der Gleislage und der angrenzenden Gehwegbereiche vor. Rampen sollen die Bahnsteige zugänglich machen. An den Bahnsteigen 1 und 2 wird die Gleislage des stadteinwärts führenden Gleises leicht nach Norden verschoben. Durch die Verschiebung des Bahnsteigs 1 stadteinwärts wird eine Nutzlänge von 60 Meter sowie die Mindestbreite von 3,02 Meter erreicht. Auch die Nutzlänge von Bahnsteig 2 verlängert sich auf 60 Meter, Lage und Bahnsteigbreite (3,32 Meter) werden beibehalten. Bahnsteig 3 (Blücherstraße) wird in Anlehnung an den Bestand mit einer Breite von 4,22 Meter gebaut und geht an der Hinterkante in den Gehweg über, wodurch er barrierefrei erreichbar ist. Zeichnungen und Erläuterungen zum Projekt sowie der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 3. Mai bis 2. Juni 2021 im Amt für Verkehrsmanagement der Stadtverwaltung Düsseldorf, Auf´m Hennekamp 45, Zimmer 10.08, montags bis donnerstags von 7:30 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 7:30 bis 14:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Der Zugang zum Gebäude ist zurzeit pandemiebedingt nur mit vorheriger Terminabsprache unter Beachtung der gerade geltenden Hygienevorschriften möglich. Darüber hinaus sind die Unterlagen im Zeitraum der Offenlage über die Homepage der Stadt Düsseldorf https://www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement/planfeststellungsverfahren/planauslegungen.html sowie die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf https://url.nrw/offenlage einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 VwVfG NRW). Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Offenlage bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist am 2. Juni 2021 (einschließlich) Einwendungen erheben. Diese können an die Stadt Düsseldorf oder die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Planfeststellungsbehörde) adressiert werden.