Haushalt (Symbolbild)
21.05.2021

Haushalt: Grünes Licht für Oberhausen

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat heute die neunte und damit letzte Fortschreibung des Oberhausener Haushaltssanierungsplans genehmigt. 
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat heute die neunte und damit letzte Fortschreibung des Oberhausener Haushaltssanierungsplans genehmigt. Für diese Stadt hat das letzte Jahr des Stärkungspaktes Stadtfinanzen begonnen. Die Regierungspräsidentin macht den Bürgern, der Verwaltung und der Lokalpolitik so kurz vor dem Ziel noch einmal richtig Mut: „Die Pandemie hat uns alle als Menschen gefordert – und tut dies immer noch. Aber auch die Haushalte der Kommunen sind erkennbar unter Druck geraten. In Oberhausen ist jedoch klar erkennbar, dass die Verantwortlichen im Bereich des Planbaren den richtigen Weg eingeschlagen haben.“Oberhausen hat als Teilnehmerin am Stärkungspakt bis einschließlich 2020 eine jährliche Finanzhilfe des Landes NRW erhalten, um die Konsolidierung und den Ausgleich des Haushaltes sicherzustellen. Ab diesem Jahr muss die Stadt, die zur Teilnahme verpflichtet ist, dieses Ziel ohne Konsolidierungshilfe aus eigener Kraft heraus erreichen. „Oberhausen wird der eigene Ausgleich nach aktuellem Stand gelingen. Denn die städtische Planung sieht einen Überschuss von 0,8 Mio. Euro vor“, erläutert Birgitta Radermacher.Eine besondere Herausforderung für Oberhausen und die anderen Kommunen im Land stellen dabei die Belastungen durch die Corona-Krise dar. Höheren Aufwendungen wie zum Beispiel im sozialen Bereich stehen geringere Erträge gegenüber, die sich unter anderem aus der Verringerung der Gewerbesteuer ableiten.Wie ist mit dieser neuen Situation umzugehen? Oberhausen hat hier die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit von Mindererträgen und Mehraufwendungen im Haushalt genutzt. Diese Regelung hatte das Land NRW erlassen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in der Krise zu erhalten. Das heißt: Die so genannten Corona-Schäden werden im Zahlenwerk gesondert ausgewiesen und die Kommunen dürfen trotz dieser Belastung zum Beispiel an ihrer vorherigen Planung für Sanierungen von öffentlichen Gebäuden und weiteren notwendigen Investitionen festhalten. Dies soll einen Stillstand in den Städten und Kreisen verhindern. Radermacher bekräftigt: „Unsere Kommunen müssen handlungsfähig bleiben. Dazu sind auch sinnvolle Investitionen erforderlich und dafür ist wiederum die isolierte Darstellung der Corona-Schäden wichtig. Ob weitere Instrumente zur Unterstützung unserer kommunalen Verwaltung benötigt werden, wird noch mit Umsicht auf Landes- und Bundesebene zu klären sein.“