Bezirksregierung genehmigt die Erweiterung der Abraumhalde Oetelshofen
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute der Kalkwerke H. Oetelshofen GmbH und Co. KG den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Abraumhalde Oetelshofen übergeben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute der Kalkwerke H. Oetelshofen GmbH und Co. KG den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Abraumhalde Oetelshofen übergeben.
Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt das Unternehmen zur Ablagerung von Nebengestein, das bei den Abgrabungen von Kalkstein aus dem benachbarten Steinbruch „Grube Osterholz“ anfällt. Das genehmigte zusätzliche Ablagerungsvolumen beträgt ca. 2.200.000 Kubikmeter und die Erweiterung der Halde wird sich auf eine Fläche von ca. 7 Hektar erstrecken, die sich auf den Gebieten der Städte Wuppertal und Haan befindet.
In dem Planfeststellungsverfahren wurden Einwendungen vorgetragen, denen die Bezirksregierung Düsseldorf unter anderem durch den Erlass von Auflagen Rechnung getragen hat.
Die unter Auflagen genehmigte Halde steht somit mit den rechtlichen und technischen Anforderungen im Einklang. Allerdings hat die Betreiberin zum Schutz der Anwohner Staub- und Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen sowie Vorgaben für eine geregelte Oberflächenentwässerung der Halde umzusetzen. Zur Berücksichtigung des Artenschutzes werden Nisthilfen für den Waldkauz aufgestellt. Durch das Anlegen neuer Gewässer werden gefährdete Arten wie Kreuzkröte und nördlicher Kammmolch geschützt.
Die Erweiterung der Halde gewährleistet die Entsorgungssicherheit des Abraums aus der „Grube Osterholz“ für mehrere Jahre.
Im nächsten Schritt wird der Planfeststellungsbeschluss den Einwendern zeitnah zugestellt. Zudem wird der Beschluss im Juni 2021 vor Ort in Wuppertal und Haan zur Einsicht ausgelegt und auch über den Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar sein.
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