Aktenordner (Symbolbild)
04.06.2021

Offenlage: Planung zum dreigleisigen Streckenausbau im Bereich Wesel wird ergänzt

Die Deutsche Bahn Netz AG hat im Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren für den dreigleisigen Ausbau der Strecke Emmerich – Oberhausen die Planung für den Bereich Wesel um
Die Deutsche Bahn Netz AG hat im Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren für den dreigleisigen Ausbau der Strecke Emmerich – Oberhausen die Planung für den Bereich Wesel um Unterlagen zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft (wasserrechtlicher Fachbeitrag) ergänzt.Der betroffene Bereich (Planfeststellungsabschnitt 2.2 Wesel) ist etwa 8,5 Kilometer lang und beginnt an der Stadtgrenze zu Voerde (Eisenbahnüberführung Wesel-Datteln-Kanal) und endet am heutigen Bahnübergang „Strauchheide“ an der Stadtgrenze zu Hamminkeln.Die Planunterlagen zum wasserrechtlichen Fachbeitrag werden vom 7. Juni 2021 bis einschließlich 6. Juli 2021 öffentlich ausgelegt und sind über die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf http://url.nrw/offenlage, auf der Homepage der Stadt Wesel unter www.wesel.de/rathaus-online/bekanntmachungen sowie zusätzlich im Rathaus der Stadt Wesel für alle Interessierten einsehbar: Raum 325 (Rathausanbau, 3. Obergeschoss), Klever-Tor-Platz 1.Aufgrund der aktuellen Situation gelten für das Rathaus Zugangsbeschränkungen, so dass die Einsichtnahme der Unterlagen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist, die per E-Mail (stadtteilplanung [at] wesel.de (stadtteilplanung[at]wesel[dot]de)) oder telefonisch (0281/203-2419) erfolgen kann. Beim Besuch sind die aktuellen Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten.Einwendungen können bis einschließlich 6. August 2021 schriftlich an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, sowie an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf adressiert werden.Zum VerfahrenNach § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Nr. 19. des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, kann in Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet.