16.06.2021

Pläne für Erneuerung des Kraftwerks im Chempark Krefeld liegen aus

Die CURRENTA GmbH & Co. OHG betreibt im CHEMPARK Krefeld-Uerdingen u.a. das Kraftwerk N230, bestehend im Wesentlichen aus den Kesseln 1 und 2 (Steinkohlebetrieb) sowie den Kesseln 3 und 4 (Erdgasbetrieb) zur Erzeugung von Dampf, Strom und Druckluft.

Die CURRENTA GmbH & Co. OHG betreibt im CHEMPARK Krefeld-Uerdingen u.a. das Kraftwerk N230, bestehend im Wesentlichen aus den Kesseln 1 und 2 (Steinkohlebetrieb) sowie den Kesseln 3 und 4 (Erdgasbetrieb) zur Erzeugung von Dampf, Strom und Druckluft.

Mit Datum vom 18.03.2021 hat die CURRENTA GmbH & Co. OHG bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung des Kraftwerks N230 gestellt. Folgende Maßnahmen sind geplant:


    • Errichtung und Betrieb von zwei gasbefeuerten Wasserrohrkesseln mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 95 MWtherm im neu zu errichtenden Gebäude N269,
    • Stilllegung der kohlebefeuerten Dampfkesselanlagen 1 und 2 (zus. 234 MWtherm),
    • weiterhin energetische Nutzung von Abgasen aus Produktionsbetrieben.

    Hierdurch reduziert sich die Feuerungswärmeleistung des Kraftwerks N230 von 649 MWtherm auf 604 MWtherm.

    Der Standort der zu ändernden Anlage (Kraftwerk N230) befindet sich im CHEMPARK Krefeld-Uerdingen, Rheinuferstraße 7-9 in 47829 Krefeld, Gemarkung Uerdingen, Flur 7, Flurstücke 324.

    Der vorliegende Genehmigungsantrag wird als herstellerunabhängiger Antrag auf eine 1. Teilgenehmigung für die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage sowie die Errichtung des Gebäudes N269 gestellt. In weiteren Anträgen auf Teilgenehmigungen werden die Gründung und evtl. erforderliche bauliche Änderungen des Gebäudes N269 sowie der Betrieb der Anlage beantragt. Die Darstellung der umweltrechtlichen Belange ist diesem Antrag auf 1. Teilgenehmigung zu entnehmen.

    Die CURRENTA GmbH & Co. OHG hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Daher ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der vom Antragsteller hierzu vorgelegte UVP-Bericht ist Teil der Antragsunterlagen.

    Der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen, insbesondere der UVP-Bericht und die folgenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen

    1. Luft-Immissionsprognose mit Schornsteinhöhenberechnung
    2. Schall-Immissionsprognose
    3. Gutachten zur Anlagensicherheit
    4. Bodengutachten
    5. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
    6. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
    7. Gutachten nach AwSV

    liegen in der Zeit vom 17.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

    Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240 a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
    und
    Stadt Krefeld beim Fachbereich 62 - Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, 47798 Krefeld

    Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:

    1.   bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter den Telefon-Nr. 0211/475-5256 oder 0211/475-2244 oder E-Mail: stefan.hartz [at] brd.nrw.de (stefan[dot]hartz[at]brd[dot]nrw[dot]de)
    2.   bei der Stadt Krefeld unter Telefon-Nr. 02151/863-801 oder 02151/863-846 oder E-Mail: fb62 [at] krefeld.de (fb62[at]krefeld[dot]de)

    Zudem sind die Antragsunterlagen im o.g. Zeitraum auch unter http:///url.nrw./offenlage einzusehen.

    Die Antragsunterlagen sind darüber hinaus über das Zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Zulassungsverfahren (Internetseite: https://uvp-verbund.de/startseite) einzusehen.

    Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei den übrigen Auslegungsstellen innerhalb der Einwendungsfrist vom 17.06.2021 bis einschließlich 16.08.2021 vorgebracht werden.