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16.06.2021
Offenlage: 3M Deutschland plant in Hilden neue Beschichtungslinie
Die Firma 3M Deutschland GmbH mit Sitz in Neuss hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die beabsichtigte wesentliche Änderung der Beschichtungsanlage 2 in 40721 Hilden, Düsseldorfer Str. 121- 125 sowie auf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt.
Die Firma 3M Deutschland GmbH mit Sitz in Neuss hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die beabsichtigte wesentliche Änderung der Beschichtungsanlage 2 in 40721 Hilden, Düsseldorfer Str. 121- 125 sowie auf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt.Gegenstand der beantragten Änderung ist im Wesentlichen:
- Errichtung und Betrieb einer neuen Beschichtungslinie Maker G10 (BE29) zur Beschichtung von Materialträgerbahnen mit Beschichtungslösungen und Haftvermittler inklusive aller zum Betrieb erforderlichen Aggregate und Versorgungsleitungen,
- Errichtung und Betrieb einer Rührstation inklusive Dosierstation innerhalb der Einhausung der Beschichtungsstation 1 der Beschichtungslinie Maker G10,
- Beantragung eines Stoffrahmens für die am Maker G10 zu verwendenden Beschichtungslösungen,
- Erhöhung der Kapazität der Beschichtungsanlage 2 um den für die neue Beschichtungslinie Maker G10 erforderlichen Verbrauch an Lösemitteln um 1.159 t/a auf einen Verbrauch von insgesamt 7.990 t/a,
- Anschluss der Abluftleitungen an die regenerative Nachverbrennungsanlage Maker G9 (BE28) zwecks thermischer Behandlung der entstehenden lösemittelbeladenen Abluft,
- Anschluss der Rohrleitungen an das Thermalöl-Verbundsystem (Bestandteil der BE28) zur Versorgung der Beschichtungslinie Maker G10 mit Prozesswärme,
- Erhöhung der Menge des Gesamt-Thermalölkreislaufes von ca. 32 m³ auf ca. 36 m³,
- Kontinuierlicher Betrieb der neuen Anlagen an 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche und
- Überführung der Gasflaschenstation an der südwestlichen Außenwand von Gebäude 45 in den Genehmigungsbestand.
- bei der Bezirksregierung Düsseldorf: Telefon-Nr.: 0211/475-9314 oder 0211/475-2292 oder E-Mail: rebecca.well [at] brd.nrw.de (rebecca[dot]well[at]brd[dot]nrw[dot]de)
- bei der Stadt Hilden: Telefon-Nr.: 02103/72-401 oder E-Mail: sabine.waiss [at] hilden.de (sabine[dot]waiss[at]hilden[dot]de)
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