Akten (Symbolbild)
16.06.2021

Offenlage: 3M Deutschland plant in Hilden neue Beschichtungslinie

Die Firma 3M Deutschland GmbH mit Sitz in Neuss hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die beabsichtigte wesentliche Änderung der Beschichtungsanlage 2 in 40721 Hilden, Düsseldorfer Str. 121- 125 sowie auf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt.
Die Firma 3M Deutschland GmbH mit Sitz in Neuss hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die beabsichtigte wesentliche Änderung der Beschichtungsanlage 2 in 40721 Hilden, Düsseldorfer Str. 121- 125 sowie auf Zulassung vorzeitigen Beginns gestellt.Gegenstand der beantragten Änderung ist im Wesentlichen:
  1. Errichtung und Betrieb einer neuen Beschichtungslinie Maker G10 (BE29) zur Beschichtung von Materialträgerbahnen mit Beschichtungslösungen und Haftvermittler inklusive aller zum Betrieb erforderlichen Aggregate und Versorgungsleitungen,
  2. Errichtung und Betrieb einer Rührstation inklusive Dosierstation innerhalb der Einhausung der Beschichtungsstation 1 der Beschichtungslinie Maker G10,
  3. Beantragung eines Stoffrahmens für die am Maker G10 zu verwendenden Beschichtungslösungen,
  4. Erhöhung der Kapazität der Beschichtungsanlage 2 um den für die neue Beschichtungslinie Maker G10 erforderlichen Verbrauch an Lösemitteln um 1.159 t/a auf einen Verbrauch von insgesamt 7.990 t/a,
  5. Anschluss der Abluftleitungen an die regenerative Nachverbrennungsanlage Maker G9 (BE28) zwecks thermischer Behandlung der entstehenden lösemittelbeladenen Abluft,
  6. Anschluss der Rohrleitungen an das Thermalöl-Verbundsystem (Bestandteil der BE28) zur Versorgung der Beschichtungslinie Maker G10 mit Prozesswärme,
  7. Erhöhung der Menge des Gesamt-Thermalölkreislaufes von ca. 32 m³ auf ca. 36 m³,
  8. Kontinuierlicher Betrieb der neuen Anlagen an 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche und
  9. Überführung der Gasflaschenstation an der südwestlichen Außenwand von Gebäude 45 in den Genehmigungsbestand.
Der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 17.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 DüsseldorfundStadtverwaltung Hilden, 4. Etage, Raum 440, Am Rathaus 1, 40721 Hilden Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie Erfassung der Kontaktdaten möglich. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:
  1. bei der Bezirksregierung Düsseldorf: Telefon-Nr.: 0211/475-9314 oder 0211/475-2292 oder E-Mail: rebecca.well [at] brd.nrw.de (rebecca[dot]well[at]brd[dot]nrw[dot]de)
  2. bei der Stadt Hilden: Telefon-Nr.: 02103/72-401 oder  E-Mail: sabine.waiss [at] hilden.de (sabine[dot]waiss[at]hilden[dot]de)
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten wird nur gewährt, wenn eine medizinische Maske getragen wird.Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei der Stadt Hilden innerhalb der Einwendungsfrist vom 17.06.2021 bis einschließlich 16.08.2021 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.