18.06.2021

Anhörung zur Erweiterung des Vogelschutzgebietes im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Elmpt

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, das Europäische Vogelschutzgebiet (VSG) „Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“ zu ändern.
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, das Europäische Vogelschutzgebiet (VSG) „Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“ zu ändern. Die Änderung betrifft Flächen im Kreis Kleve auf dem Gebiet der Stadt Straelen und der Gemeinde Wachtendonk sowie im Kreis Viersen auf dem Gebiet der Gemeinden Brüggen und Niederkrüchten sowie der Stadt Nettetal. Es ist eine Erweiterung des Vogelschutzgebietes um 944 Hektar im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Elmpt geplant. Zudem sollen im geringen Flächenumfang Abgrenzungsanpassungen im Norden des Vogelschutzgebietes vorgenommen werden. Insgesamt vergrößert sich das Vogelschutzgebiet von derzeit 7.222 ha auf 8.115 ha.Das Land Nordrhein-Westfalen ist nach der EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, die für die Erhaltung bestimmter Vogelarten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Gemäß dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorliegenden Daten erfüllt dieser Bereich die Kriterien eines Vogelschutzgebietes. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss ein Mitgliedstaat solche „geeigneten Gebiete" als VSG ausweisen.Die Bezirksregierung Düsseldorf führt die Anhörung der Betroffenen Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange durch. Die Unterlagen zu der beabsichtigten Gebietsänderung stehen vom 21.06.2021 bis zum 14.08.2021 auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/Offenlagen/index.jsp zur allgemeinen Einsicht zur Verfügung. Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei den folgenden Stellen vor Ort in der Zeit vom 01.07.2021 bis einschließlich 14.08.2021 während der Dienststunden einzusehen:
  • Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, Vorraum zu Raum 1201, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 02162-391325
  • Kreis Kleve, Kreisverwaltung, Nassauerallee 15 - 23, 47533 Kleve, Raum E.261.
Alle Einsichtnehmenden sind aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem wird empfohlen, im Vorfeld auf der Internetseite des jeweiligen Kreises (https://www.kreis-viersen.de/, https://www.kreis-kleve.de/) oder telefonisch abzuklären, wie die aktuellen Zugangsbeschränkungen sind.Eigentümer und sonstige Berechtigte können Bedenken und Anregungen bis zum 30.08.2021 schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorbringen oder per E-Mail an anhoerungvogelschutzgebiet [at] brd.nrw.de (anhoerungvogelschutzgebiet[at]brd[dot]nrw[dot]de) richten. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird diese überprüfen und mit einer Stellungnahme an das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) weiterleiten, das dann die Entscheidung treffen wird.