Bezirksregierung Düsseldorf: Erörterungstermin im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Erft im Bereich der Mühle Kottmann
Die Bezirksregierung Düsseldorf führt am Freitag, 23. Januar 2026, den Erörterungstermin im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Erft im Bereich der Mühle Kottmann in Grevenbroich durch.
Der Termin findet statt im
Best Western Plaza Hotel Grevenbroich
Montanusstraße 100
41515 Grevenbroich
Beginn ist um 09:00 Uhr, der Einlass erfolgt ab 08:15 Uhr.
Hintergrund des Verfahrens
Der Erftverband plant die naturnahe Umgestaltung der Erft im Grevenbroicher Bereich der Mühle Kottmann. Die Maßnahme ist Bestandteil des Perspektivkonzeptes Erft und dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Der Planungsabschnitt liegt zwischen den Ortsteilen Noithausen im Nordwesten und Wevelinghoven im Südosten und umfasst einen rund 2,3 Kilometer langen Gewässerabschnitt von Gewässerkilometer 14+950 bis 17+250.
Die Erft ist im Mittel- und Unterlauf historisch durch wechselnde wasserwirtschaftliche Nutzungen geprägt und wurde mehrfach umgestaltet. Bis heute wird zur Trockenhaltung der Tagebaue nicht anderweitig nutzbares gehobenes Grundwasser (Sümpfungswasser) in die Erft eingeleitet. Diese Einleitungen erfolgen in großen Mengen, werden jedoch im Zuge des beschlossenen vorzeitigen Ausstiegs aus der Braunkohlegewinnung bereits im Jahr 2030 eingestellt. Dadurch verändern sich die Abflussverhältnisse im Mittel- und Unterlauf der Erft grundlegend. Das derzeit kompakt ausgebaute Gewässerbett ist hierfür nicht geeignet, sodass eine umfassende Umgestaltung erforderlich ist.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens
Das zur Genehmigung anstehende wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren umfasst insbesondere:
- die Gewässerumgestaltung in Form einer Gewässerneutrassierung auf einer Länge von rund 3.200 Metern,
- die Verfüllung bestehender Gewässerverläufe,
- den Rückbau vorhandener Bauwerke,
- den Neubau erforderlicher Bauwerke sowie
- die Aufrechterhaltung bestehender Wegebeziehungen.
Teilnahme und Ablauf
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind:
- der Erftverband,
- Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden und der Träger öffentlicher Belange,
- Einwenderinnen und Einwender sowie sonstige Betroffene und deren Vertreterinnen und Vertreter oder Bevollmächtigte.
Darüber hinaus kann die Verhandlungsleitung weiteren Personen die Anwesenheit gestatten, sofern kein Widerspruch der Beteiligten vorliegt. Hierüber entscheidet die Verhandlungsleitung zu Beginn des Termins.
Ziel des Erörterungstermins
Ziel des Termins ist es, die Beteiligten umfassend über das Vorhaben zu informieren, offene Fragen zu klären und alle für die Entscheidung erheblichen Aspekte zu erörtern. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, ihre schriftlich eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen mündlich zu erläutern und diese unter Leitung der Bezirksregierung Düsseldorf mit dem Vorhabenträger zu diskutieren.
Im Beteiligungsverfahren sind Stellungnahmen von 13 Trägern öffentlicher Belange sowie 14 Einwendungen von Privatpersonen eingegangen. Diese bilden die Grundlage für die Erörterung.