Ersatzschulen (Symbolbild)
24.06.2026

Bezirksregierung Düsseldorf und Sternenschule Duisburg erzielen Einigung im Eilverfahren

Im gerichtlichen Eilverfahren um die Sternenschule in Duisburg haben die Bezirksregierung Düsseldorf und der Schulträger der Schule vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine einvernehmliche Lösung erzielt.

Hintergrund des Verfahrens war die Frage, ob die bisherige Ausgestaltung der Elternzahlungen mit dem verfassungsrechtlich verankerten Sonderungsverbot vereinbar ist. Dieses soll sicherstellen, dass der Zugang zu einer Ersatzschule nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängt. 

Seit 2024 hat die Bezirksregierung Düsseldorf umfassende Änderungen am Finanzierungskonzept der Sternenschule eingefordert, um die Vorgaben des Sonderungsverbots einzuhalten. Nachdem diese Anpassungen zunächst nicht umgesetzt wurden, leitete die Bezirksregierung die Rücknahme der Ersatzschulgenehmigung ein. Daraufhin hat der Schulträger sein Finanzierungskonzept grundlegend überarbeitet. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat diesen Prozess intensiv begleitet und beraten. 

Das neue Konzept stellt die Freiwilligkeit von Elternbeiträgen deutlich heraus. Zur Orientierung der Eltern wurde eine nach Familieneinkommen gestaffelte Übersicht in die Elterninformationen aufgenommen, die auch niedrige Einkommen berücksichtigt und sich an der hierzu bestehenden Rechtsprechung orientiert. Eltern können ihre Beiträge jederzeit ohne Angabe von Gründen reduzieren oder vollständig einstellen, ohne Nachteile für den Schulplatz ihres Kindes befürchten zu müssen. Darüber hinaus wurde der Prozess des Aufnahmeverfahrens neu strukturiert. Die praktische Umsetzung der neuen Regelungen soll gemeinsam mit der Bezirksregierung Düsseldorf evaluiert werden. 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in der mündlichen Erörterung ausgeführt, dass die nun vorgelegte Neustrukturierung nach vorläufiger Einschätzung geeignet sei, einen Verstoß gegen das Sonderungsverbot zu beheben. 

Auf Grundlage des überarbeiteten Konzepts wird die Bezirksregierung Düsseldorf den Bescheid zur Rücknahme der Ersatzschulgenehmigung vom 26. Mai 2026 aufheben.  

„Unser Ziel war und ist es, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Sonderungsverbot konsequent umzusetzen und gleichzeitig eine tragfähige Lösung für die Schülerinnen und Schüler, ihre Familien und die Schule zu ermöglichen. Entscheidend ist, dass der Zugang zur Schule unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern gewährleistet ist“, sagt Sylvia Wimmershoff, Leiterin der Abteilung Schule der Bezirksregierung Düsseldorf.