Bezirksregierung genehmigt neuen Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg
Regierungspräsident Thomas Schürmann überreicht Genehmigung
Die Stadt Duisburg hat einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt. Regierungspräsident Thomas Schürmann überreichte heute die Genehmigung an Duisburgs Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn.
„Mit dem neuen Flächennutzungsplan verfügt Duisburg nun über eine verlässliche und zeitgemäße Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der kommenden 15 bis 20 Jahre. Damit ist die Stadt für die anstehenden Herausforderungen – vom Wohnungsbau über Gewerbeflächenentwicklung bis hin zu Klimaschutz und Hochwasservorsorge – gut gerüstet“, sagte Regierungspräsident Thomas Schürmann bei der Übergabe.
Duisburgs Bürgermeisterin Edeltraud Klabuhn blickt erwartungsvoll in die Zukunft: „Der neue Flächennutzungsplan dient nicht nur der Bereitstellung von Bauflächen, sondern steuert die Stadtentwicklung in Zeiten des Klimawandels und steigenden Flächenverbrauchs. Er ist das Fundament für ein lebenswertes, klimaresilientes Duisburg.“
Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument der Bauleitplanung: Er stellt in Grundzügen dar, wie die städtebauliche Entwicklung im gesamten Stadtgebiet aussehen soll. Der bisherige Plan in Duisburg stammte noch aus dem Jahr 1986. Bereits 2007 hatte der Rat der Stadt die Verwaltung mit der Neuaufstellung beauftragt. Nach einem komplexen Verfahren, das mit der Stadtentwicklungsstrategie „Duisburg2027“ startete, liegt nun ein neuer, an das aktuelle Recht angepasster Plan vor.
Zentrale Inhalte des neuen FNP
Wohnen: Neben großen Projekten wie „6-Seen-Wedau“, „RheinOrt“ und dem innerstädtischen „Mercatorviertel“ wurden zahlreiche kleinere Wohnbauflächen eingeplant.
- Gewerbe und Industrie: Der Bestand sowie Entwicklungsflächen wurden überprüft, um Betrieben Perspektiven zu eröffnen und zugleich Anforderungen an Störfallvorsorge und Umweltschutz zu berücksichtigen.
- Einzelhandel: Der neue FNP orientiert sich weitgehend am Bestand, insbesondere bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben.
- Umwelt- und Klimaschutz: Themen wie Immissionsschutz, Bodenschutz, Störfallschutz, Hochwasser- und Klimaanpassung wurden in die Neuaufstellung integriert. Ein Umweltbericht dokumentiert die voraussichtlichen Auswirkungen.
Besonderheiten des Verfahrens
Aufgrund seines Umfangs und der rechtlichen Komplexität hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung NRW (MHKBD) die gesetzliche Genehmigungsfrist auf vier Monate verlängert. Im Verfahren spielte auch die sogenannte „Entfeinerung“ eine Rolle: Der Maßstab wurde von 1:10.000 auf 1:20.000 übertragen, ohne dass wesentliche planungsrechtliche Informationen verloren gingen.
„Das Verfahren hebt sich deutlich aus dem Tagesgeschäft hervor – es zeigt, wie anspruchsvoll Bauleitplanung in einer Großstadt mit langer Industriegeschichte ist“, betonte Regierungspräsident Schürmann. „Besonders die Fragen rund um Altlasten, Hochwasserschutz und Störfallschutz haben die Neuaufstellung geprägt.“
Mit der Genehmigung ist der Weg nun frei, dass die Stadt Duisburg auf Grundlage des neuen Flächennutzungsplans die weitere städtebauliche Entwicklung konkret ausgestalten kann.