Akten (Symbolbild)
02.10.2025

Erörterungstermin im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Hafens „Egbert Constantin“

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt am Freitag, 10. Oktober 2025, den Erörterungstermin im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Neubau des Hafens „Egbert Constantin“ durch. 

Die Veranstaltung findet im 

Seminar- und Tagungshotel St.-Barbara-Haus,
Hünxer Straße 380,
46537 Dinslaken 

statt. 

Beginn ist um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:15 Uhr). 

Hintergrund des Verfahrens
Die Hermann Nottenkämper GmbH & Co. KG hat am 18. August 2023 aktualisierte Unterlagen für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren eingereicht. Dabei handelt es sich um eine überarbeitete Fassung des ursprünglich 2013 eingereichten Vorhabens. Grundlage für die Reduzierung der Unterlagen auf wasserwirtschaftliche und wasserbauliche Elemente war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2015 (BVerwG 7 C 10.12). 

Das Verfahren umfasst insbesondere:

  • den Bodenaushub,
  • die Errichtung des Hafenbeckens und der Hafenspundwand,
  • die vorbereitende Oberflächengestaltung des Hafengeländes,
  • die randliche Bepflanzung der Böschungsbereiche,
  • die erforderlichen Zuwegungen zum Hafen sowie
  • die Ableitung des Niederschlagswassers in das vorhandene Grabensystem. 

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind:

  • die Vorhabenträgerin Hermann Nottenkämper GmbH & Co. KG,
  • Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange,
  • Einwenderinnen und Einwender sowie alle sonstigen Betroffenen und ihre Vertreterinnen/Vertreter oder Bevollmächtigten.

Darüber hinaus kann die Verhandlungsleitung weiteren Personen die Anwesenheit gestatten, sofern kein Widerspruch der Beteiligten vorliegt. Hierüber wird die Verhandlungsleitung zu Beginn der Erörterung entscheiden. 

Ziel des Erörterungstermins
Zweck des Termins ist es, die Beteiligten umfassend über das Vorhaben zu informieren, offene Fragen zu klären sowie alle für die Entscheidung erheblichen Aspekte zu erörtern. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, ihre schriftlich eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen mündlich zu erläutern und mit der Vorhabenträgerin unter Leitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren. 

Im Beteiligungsverfahren sind 24 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie fünf Einwendungen von Privatpersonen eingegangen.