Fallschirmspringer kurz vor der Landung auf einer grünen Wiese
20.02.2026

Offenlage: Flugplatzgemeinschaft Grenzland beantragt unbefristete Genehmigung für Fallschirmspringer-Transportflugzeuge

Verkehrslandeplatz Grefrath-Niershorst nutzt bisher Ausnahmegenehmigungen.

Der Verkehrslandeplatz Grefrath-Niershorst in Grefrath (Kreis Viersen) hat in der Vergangenheit regelmäßig eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um beispielsweise in einer Cessna 208 Caravan bis zu 14 Fallschirmspringer gleichzeitig aufnehmen zu können.  Die Ausnahme wurde gewährt, weil der Einsatz dieser Transportflugzeuge mit einem Gesamtgewicht über zwei Tonnen weder die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt noch eine unzumutbare Belastung Dritter bedeutet hat. Die Flugplatzgemeinschaft Grefrath beantragt deshalb eine Änderungsgenehmigung, um diesen Flugbetrieb dauerhaft durchführen zu können.  

Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 23. Februar bis zum 23. März 2026 bei der Bezirksregierung Düsseldorf aus und sind zusätzlich über die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de/services) einzusehen. Einsichtnahmen im Luftverkehrsdezernat der Bezirksregierung Düsseldorf sind nach telefonischer Terminabsprache (0211 475-2753) möglich. 

Zum Verfahren
Der Verkehrslandeplatz (VLP) Grefrath-Niershorst ist aktuell nicht für den Betrieb von Luftfahrzeugen über zwei Tonnen Höchstabflugmasse (MTOM) zugelassen. Nach luftrechtlicher und fachtechnischer Prüfung bestanden bisher gegen die Durchführung der geplanten Flüge unter Einhaltung bestimmter Nebenbestimmungen aber keine Bedenken. In einer gutachterlichen Prognose des Fluglärms am VLP Grefrath wurden mit Blick auf die nun beantragte Änderungsgenehmigung in Verbindung mit dem weiteren Fluglärm am VLP keine Probleme bezüglich des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm festgestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt deshalb, die Durchführung dieses Betriebes zukünftig auf der Grundlage der beantragten Änderungsgenehmigung gemäß § 6 LuftVG zu ermöglichen.