Straße (Symbolbild)
09.12.2025

Planfeststellungsbeschluss für Neubau Ortsumgehung Kleve-Kellen gefasst

Offenlage: Unterlagen werden ab 10. Dezember veröffentlicht.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Ende November 2025 den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 220n als Ortsumgehung von Kleve-Kellen gefasst. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die  Planunterlagen werden vom 10. bis einschließlich 23. Dezember 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Link https://www.brd.nrw.de/Services/Offenlagen veröffentlicht und sind  danach bis zum Ablauf der Veröffentlichungsfrist im Januar einzusehen. 

Zum Vorhaben
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den Neubau der B 220n zur Entlastung der bisherigen Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B 220 in Kleve-Kellen auf einer Länge von knapp drei Kilometern. Die B 220n soll ausgehend vom Klever Ring (B 9) östlich der Bebauung des Klever Ortsteils Kellen nach Norden bis zur Wiedereinbindung in die bestehende B 220 in Höhe des Hauses Schmithausen führen. Eine Verknüpfung mit dem nachgeordneten Straßennetz ist in Höhe der Riswicker Straße mit der Kreisstraße K 5 (Ampelkreuzung) vorgesehen.

Die B 9 (Klever Ring) wird am Bauanfang der B 220n (Emmericher Straße) sowie am Bauende über lichtzeichengeregelte Einmündungen an die Neubaustrecke angebunden. Die kreuzenden Gemeindestraßen Heinrich-Bause-Straße und Zum Breijpott werden abgebunden, die Fuß- und Radwegbeziehung im Verlauf der Straße Zum Breijpott bleibt erhalten. 

Unmittelbar westlich des Kellener Altrheins schwenkt die Trasse der B 220n in den Verlauf der Emmericher Straße (frühere Ortsdurchfahrt B 220) ein. Die Überführung der B 220 über den Kellener Altrhein bleibt unverändert.  

Die bestehenden Radwege bleiben erhalten bzw. werden den baulichen Gegebenheiten der B 220n angepasst.  

Service
In nicht elektronischer Form können Interessierte die Planfeststellungsunterlagen bei der Stadtverwaltung Kleve oder der Bezirksregierung Düsseldorf einsehen. Hierfür kann formlos ein Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25 – Planfeststellungsverfahren, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf oder per E-Mail an poststelleatbrd.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]nrw[dot]de) gestellt werden. Die Modalitäten der Einsichtnahme werden den Antragstellenden dann mitgeteilt.