Planfeststellungsverfahren zur Aufhöhung des rheinfernen Deiches in Xanten-Birten eingeleitet
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Aufhöhung des rheinfernen Deiches in Xanten-Birten beantragt.
Betroffen ist der Deichabschnitt zwischen Rheinstrom-km 821,0 und 822,05 am linken Rheinufer.
Hintergrund der geplanten Maßnahme sind Senkungen durch den untertägigen Salzbergbau, die bereits eingetreten sind und auch zukünftig erwartet werden. Ziel der Deichaufhöhung ist es, den Hochwasserschutz für das angrenzende Hinterland nachhaltig sicherzustellen.
Die Planunterlagen, einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, liegen in der Zeit vom 20. Oktober 2025 bis einschließlich 19. November 2025 bei der Stadt Xanten sowie der Stadt Wesel zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Services/Offenlagen eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich über das Vorhaben zu informieren. Einwendungen können bis spätestens 19. Dezember 2025 bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder den beteiligten Städten schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.