Geld unter die Lupe nehmen (Symbolbild)
23.08.2021

Rhein-Kreis Neuss: Neue Kreisumlage steht fest

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat heute die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2021 des Rhein-Kreises Neuss unterzeichnet und somit die Haushaltssatzung zur Veröffentlichung freigegeben.

Gleichzeitig gab sie grünes Licht für die vom Kreistag am 24.03.2021 beschlossene Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wird im Jahr 2021 auf 34,56 von Hundert (v.H.) festgelegt und damit gegenüber 2020 um 1,89 v.H. abgesenkt.

Wie alle Gebietskörperschaften wird auch der Rhein-Kreis Neuss durch die Folgen der Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. So brechen in vielen Bereichen Erträge weg, in anderen Bereichen entstehen durch die Pandemie jedoch höhere Aufwendungen. Um diese Auswirkungen aufzufangen, können die Corona-bedingten Belastungen im Haushalt isoliert werden. Für das Jahr 2021 belaufen sich diese Mehrbelastungen nach Berechnungen des Rhein-Kreises Neuss auf rund 6,2 Mio. Euro. Mit der gesetzlichen Bilanzierungshilfe der Isolierung sowie unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gelingt es dem Kreis, trotz eines voraussichtlich entstehenden Jahresfehlbetrags in Höhe von 447.560 Euro einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

„Die vorgelegte mittelfristige Planung sieht strukturell ausgeglichene Haushalte vor“, sagt Birgitta Radermacher. „Dies wird dann auch den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu Gute kommen. Es ist Aufgabe von Politik und Verwaltung im Rhein-Kreis Neuss, durch eine sorgsame und umsichtige Haushaltsbewirtschaftung den Haushaltsausgleich zu sichern und die Interessen der kreisangehörigen Gemeinden im Blick zu halten. Das ist in der Vergangenheit stets geschehen und wird sicher auch in Zukunft so sein.“

Angesichts der Zerstörung, die Sturmtief Bernd im Juli 2021 in Teilen von NRW verursacht hat, findet die Regierungspräsidentin persönliche Worte: „Mein Mitgefühl ist bei den Menschen, die im Sturmtief Bernd viel verloren haben und mein Dank gebührt allen Helferinnen und Helfern. Durch diese Katastrophe ist an vielen Stellen im Land auch die kommunale Haushaltsplanung erneut unter Druck geraten, weil nun zum Beispiel die Infrastruktur zu sanieren ist. Auch wenn der Rhein-Kreis Neuss in der Fläche zum Glück nicht betroffen war, dürfen wir nicht die einzelnen Familien und Unternehmer vergessen, an deren Eigentum der Starkregen schwere Schäden hinterlassen hat.“