Kontrollen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk.
30.12.2025

Überwachung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk: Bezirksregierung Düsseldorf stellt 66 Verstöße fest

Mit zehn Mitarbeitenden in fünf Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf in den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig in der deutsch-niederländischen Grenzregion im Einsatz.

Kontrolliert wurden Betriebe im Kreis Kleve und im Kreis Viersen, die Silvesterfeuerwerk lagern oder verkaufen. 

Ergebnis der Kontrollen: 
Insgesamt wurden 66 Verstöße festgestellt. 

Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung (28 Fälle) 

Die festgestellten Mängel betrafen insbesondere den Brandschutz und die Sicherheit der Beschäftigten. Dazu zählten unter anderem:

  • verstellte oder blockierte Fluchtwege,
  • nicht geprüfte Feuerlöscher sowie
  • fehlende Feuerlöscher in Verkaufs- oder Lagerräumen.

Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (38 Fälle) 

Auch im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen wurden zahlreiche Beanstandungen festgestellt, darunter:

  • beschädigte oder aufgerissene Sicherheitsverpackungen,
  • Feuerwerksartikel, die nicht für den deutschen Markt bestimmt waren,
  • fehlende deutsche Gebrauchsanleitungen sowie
  • Überschreitungen der zulässigen Lagermengen.

Besonders gravierend war ein Fall in Geldern, bei dem die erlaubte Lagermenge um das Siebenfache überschritten wurde. 

Insgesamt wurden drei Strafanzeigen wegen Überlagerung von Feuerwerkskörpern erstattet. 

In den vergangenen Tagen überprüfte der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf 195 Lager- und Verkaufsstellen. Im Fokus standen dabei unter anderem die zulässigen Höchstmengen explosiver Stoffe, die Vorschriften zur Lagerung und Kennzeichnung von Feuerwerk sowie die Einhaltung der Bestimmungen zu Flucht- und Rettungswegen. 

Die alljährliche Kontrollaktion dient dem Schutz der Beschäftigten sowie der Sicherheit der Kundinnen und Kunden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf lediglich stichprobenartige Kontrollen durchführen kann, wird Käuferinnen und Käufern empfohlen, für einen sicheren Start ins neue Jahr vor dem Kauf auf die CE-Kennzeichnung zu achten und Feuerwerkskörper nur entsprechend den Gebrauchsanweisungen zu verwenden.