Die Pläne für den Neubau der Anschlussstelle Delrath an der A57 südlich des Autobahnkreuzes Neuss-Süd sowie einer Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Neuss-Allerheiligen und Dormagen-Delrath werden offengelegt. Im April dieses Jahres hat der Rhein-Kreis Neuss als Vorhabenträger die Planunterlagen inklusive eines Berichts zur Umweltverträglichkeit sowie einer Verkehrsuntersuchung zur AS Delrath bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
Weil für das Bauvorhaben Grundstücke im Stadtgebiet Neuss und Dormagen beansprucht werden, werden die Unterlagen von Donnerstag, 9. Mai, bis einschließlich Dienstag, 11. Juni 2019, in beiden Kommunen ausgelegt.
In Dormagen sind sie im Technischen Rathaus, Mathias-Giesen-Straße 11, Zimmer 0.26, montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie 14 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr einsehbar.
In Neuss sind die Planunterlagen im Rathaus, Amt für Stadtplanung, 3. Etage Zimmer 3.802 (Eingang 5 Michaelstraße; Eingänge 1, 2 und 6 Rathausrundbau) zugänglich: montags bis mittwochs 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
Im Zeitraum der Offenlage sind die Pläne und Erläuterungen auch auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf – Rubrik Planfeststellungsverfahren – einsehbar:
https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen
Bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist können Betroffene schriftlich ihre Anregungen und Einwände in dem Verfahren geltend machen, sowohl direkt vor Ort in den Kommunen als auch bei der Planfeststellungsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf. Die Frist endet am 11. Juli 2019.
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