Dazu gehören unter anderem die Erhöhung der Lagermenge für Acetylen sowie die Erweiterung auf einen 24-Stunden-Betrieb.
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erforderliche Auslegung der Antragsunterlagen zur Einsichtnahme, die ab dem 30.03.2020 bis einschließlich 29.04.2020 sowohl bei der Bezirksregierung Düsseldorf als auch bei der Stadtverwaltung Krefeld vorgesehen war, wird aufgrund der aktuellen Situation verschoben.
Zu gegebener Zeit erfolgt eine erneute öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunterlagen.
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