Bezirksregierung bringt Geflüchtete in der Jugendherberge Ratingen unter
Dank an Deutsches Jugendherbergswerk und Stadt Ratingen für Unterstützung in der Corona-Pandemie
Vorbeugend erhöht die Bezirksregierung Düsseldorf die Unterbringungskapazitäten, um den Gesundheitsschutz in den bestehenden Landeseinrichtungen zu verbessern, indem weniger Bewohner in einem Gebäude leben. Aus diesem Grund hat die Bezirksregierung eine Vereinbarung mit dem Deutschen Jugendherbergswerk getroffen, die eine vorläufige Nutzung der Jugendherberge Ratingen als Flüchtlingseinrichtung ab nächster Woche vorsieht. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer größeren Ausbreitung des Virus verringert werden.
In der Jugendherberge werden keine Geflüchteten untergebracht, die an Corona erkrankt sind. Untergebracht und versorgt werden dort Personen aus der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Ratingen mit einem besonderen Schutzbedarf, also Menschen, die z.B. aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter zur Corona-Risikogruppe gehören. Die Jugendherberge ist aufgrund der bereits vorhandenen Ausstattung für derartige Zwecke besonders geeignet. Betreut werden die Geflüchteten von Kolping. Die Mitarbeiter sind dabei im ständigen Austausch mit der ZUE vor Ort.
Platz ist in der Jugendherberge für bis zu 170 Personen. Sie soll aber nur maximal zur Hälfte belegt werden, um der Idee des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen.
Der Vertrag mit dem Deutschen Jugendherbergswerk ist zeitlich befristet bis zum 31. Oktober 2020.
Die Bezirksregierung Düsseldorf dankt dem Deutschen Jugendherbergswerk und der Stadt Ratingen für ihre Unterstützung dabei, die geflüchteten Menschen in einem angenehmen Umfeld mit entsprechender Infrastruktur unterzubringen.
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