Akten (Symbolbild)
15.07.2021

Bezirksregierung genehmigt 3M die Erweiterung der Beschichtungsanlage in Hilden

Der Firma 3M Deutschland GmbH in Neuss wird die 2. Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Beschichten und zur Weiterverarbeitung von Materialträgerbahnen (Beschichtungsanlage 2) am Standort 3M Deutschland GmbH, Düsseldorfer Str. 121-125, 40721 Hilden, Kreis Mettmann, erteilt.  

Die Kapazität der geänderten Anlage erhöht sich um den Verbrauch an für die neue Beschichtungslinie Maker G9 erforderlichen Lösemitteln auf insgesamt 6.830 Tonnen pro Jahr.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung und Antragsunterla­gen liegt in der Zeit vom 16.07.2021 bis einschließlich 29.07.2021 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Stadtverwaltung Hilden, 4. Etage, Raum 440, Am Rathaus 1, 40721 Hilden

Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie Erfassung der Kontaktdaten möglich. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:

  1. bei der Bezirksregierung Düsseldorf Frau Well: Telefon-Nr.: 0211/475-9314 oder 0211/475-4117 oder E-Mail: rebecca.wellatbrd.nrw.de (rebecca[dot]well[at]brd[dot]nrw[dot]de)
  2. bei der Stadt Hilden Frau Waiss: Telefon-Nr.: 02103 /72-401 E-Mail: sabine.waissathilden.de (sabine[dot]waiss[at]hilden[dot]de) 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die während des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Dritte, die keine Einwendungen erhoben haben, können daher gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastion-straße 39, 40213 Düsseldorf schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben.