Mit dieser 1. Teilgenehmigung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens festgestellt sowie die Errichtung der Kraftwerksgebäude zugelassen. Für die Errichtung und den Betrieb der beiden 49,5 Megawatt-Kessel ist eine weitere Teilgenehmigung erforderlich.
Der aktuelle Genehmigungsbescheid mit den dazugehörigen Unterlagen ist vom 24.07.2020 bis einschließlich 06.08.2020 bei der Stadt Dinslaken, bei der Stadt Duisburg und bei der Bezirksregierung Düsseldorf nach vorheriger Terminvereinbarung einsehbar. Darüber hinaus ist der Genehmigungsbescheid während dieser Zeit auch im Internet einzusehen: www.uvp-verbund.de
Weitere Informationen findet man in der Öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30 vom 23.07.2020 der Bezirksregierung Düsseldorf.
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