Bezirksregierung genehmigt Plan für Hochwasserschutz in Krefeld-Uerdingen
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat jetzt den Plan des Kommunalbetriebs Krefeld zur Herstellung eines hochuferähnlichen Zustands im Bereich der Hochwasserschutzanlage „Uerdingen II“ genehmigt
Es geht um den Bereich entlang des linksrheinischen Ufers von der Straße „Am Zollhof“ bis zum Hochwasserpumpwerk der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG an der Hohenbudberger Straße.
Zum Hintergrund
Die Stadt Krefeld, vertreten durch den Kommunalbetrieb Krefeld, beabsichtigt die Wiederherstellung des Hochwasserschutzes im Bereich des Bebauungsplangebiets „Rheinblick“. Die bestehenden Mauern und Außenwände, die als Hochwasserschutzanlagen dienen, entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Sie befinden sich in schlechtem baulichen Zustand und weisen Fehlhöhen gegenüber dem Bemessungshochwasser der Bezirksregierung Düsseldorf auf. Teilweise sind Gebäude in die Mauern eingebunden. Die Mauern besitzen zum Teil eine Doppelfunktion als tragende Außenwände und Hochwasserschutzanlage.
Im Januar 2018 wurde eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, in der die Möglichkeiten zur Herstellung eines künstlich geschaffenen Hochufers bzw. hochuferähnlichen Zustands in diesem Bereich überprüft wurden. Dabei bestand das Ziel insbesondere darin, die Belange der Stadtentwicklung und des Hochwasserschutzes, hier insbesondere der Deichschutzverordnung der Bezirksregierung Düsseldorf, in Einklang zu bringen.
In der vorgenannten Studie konnte die Umsetzbarkeit eines „hochuferähnlichen Zustands“ nachgewiesen werden. Diese Variante stellt eine sowohl technisch und wirtschaftlich, als auch in Hinblick auf eine zukünftige Erschließung sinnvolle Alternative zu einer ursprünglich geplanten Erneuerung der Hochwasserschutzmauer dar.
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