Die Schleuse Brienen in Kleve verbindet den Spoykanal mit dem Altrhein
23.08.2021

Deichsanierung zwischen Griethausen und Wardhausen wird erörtert

Der Deichverband Xanten-Kleve hat einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Deichsanierung Xanten-Kleve 3. Abschnitt, 3. Baulos, zwischen Rhein-Kilometer 857,5 bis Kilometer 859,15 (Griethausen bis Wardhausen) gestellt.

Dazu findet nun der Erörterungstermin statt:

Dienstag, 31.08.2021,
ab 10:30 Uhr, Einlass ab 09:45 Uhr,
Stadthalle Kleve, Lohstätte 7, 47533 Kleve

Der Termin dient dazu, die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden mit dem Deichverband Xanten-Kleve als Vorhabenträger zu erörtern. 

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dies bedeutet, dass lediglich die bisher am Verfahren beteiligten Personen, welche Einwendungen erhoben und diejenigen Behörden, welche Stellungnahmen eingereicht haben, zu dem Termin geladen sind. Darüber hinaus können ebenfalls Betroffene, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden, an dem Termin teilnehmen. Soweit kein Beteiligter widerspricht, kann die Verhandlungsleitung auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird die Verhandlungsleitung zu Beginn der Erörterung entscheiden.

Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen: https://url.nrw/bekanntmachungen

Für die Teilnahme gelten die zum Zeitpunkt des Erörterungstermins gültigen Vorschriften der Coronaschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der jeweiligen regionalen Infektionszahl bzw. Inzidenzstufe des Kreises Kleve.

Alle Teilnehmenden müssen an der Eingangskontrolle des Erörterungstermins in der Stadthalle Kleve entweder den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, einen Genesungsnachweis oder einen Negativtestnachweis (PCR- oder Antigen-Schnelltest, max. 48 Stunden alt) vorlegen.

Des Weiteren ist eine Teilnahme nur unter Beachtung der aktuell gültigen Abstands- und Hygienevorschriften der Stadthalle Kleve möglich. Diese hängen am Eingang der Stadthalle aus. Das Tragen einer OP-Maske oder FFP-2 Maske ist während der gesamten Veranstaltung sowie beim Eingang und Ausgang verpflichtend. Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, werden vor Einlass die persönlichen Daten erfasst. Diese werden nach vier Wochen fachgerecht entsorgt.

Aufgrund dynamischer Entwicklungen sind Änderungen möglich.