Taschenrechner mit Geldscheinen - Kosten (Symbolbild)
18.11.2021

Düsseldorfer Regierungspräsidentin genehmigt Mülheim an der Ruhr die Fortschreibung der Haushaltssanierungsplanung 2021

Nach der Genehmigung durch Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher kann die Haushaltssatzung 2021 der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft treten. Dass die Genehmigung erst jetzt erteilt werden konnte, liegt an der Isolierung der Pandemie-Kosten: Für die Jahre 2022 und 2023 hat Mülheim einen Doppelhaushalt geplant und vor kurzem auch beschlossen. In beiden Jahren identifiziert die Stadt weiterhin Mindererträge und Mehraufwendungen als Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und stellt die – ansonsten defizitären – planerischen Jahresergebnisse ohne diese Verschlechterung dar.

Diese Möglichkeit hatte das Land NRW den Kommunen gesetzlich zunächst nur für das Jahr 2021 und die mittelfristige Planung eröffnet, später in einer dem Landtag vorliegenden Neufassung aber auf das Jahr 2022 ausgedehnt. Es bestanden zunächst Zweifel, ob eine Kommune rechtskonform auch noch im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes für 2022 und 2023 die Isolierung der Verschlechterung einplanen darf. Das Kommunalministerium NRW hat nunmehr klargestellt, dass eine Isolierung für beide Jahre eines Doppelhaushaltes angewendet werden kann.

Die Stadt Mühlheim an der Ruhr nimmt am Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW teil. Im Gegenzug zu den jährlichen Haushaltshilfen des Landes während der Laufzeit von 2017 bis einschließlich 2023 muss die Stadt die Ziele des Stärkungspaktes rechtskonform planerisch darstellen und erreichen. Deshalb konnte die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2021 durch die Bezirksregierung erst nach der Klarstellung durch das Ministerium ohne Bedenken ausgesprochen werden.

Birgitta Radermacher weist darauf hin, dass Mülheim die auflaufenden isolierten Verschlechterungen ab dem Jahr 2025 für eine Dauer von bis zu 50 Jahren in jährlichen Anteilen ergebniswirksam abschreiben muss. Die Regierungspräsidentin sagt: „Viele Kommunen können noch nicht wieder an ihre Vor-Corona-Planung anknüpfen. Abseits dieser fortwirkenden Verschlechterung ist zu würdigen, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr den Haushaltsausgleich mit Stärkungspaktmitteln bereits 2019 und damit ein Jahr früher als gesetzlich vorgegeben erreicht hat. Die Stadt plant in vieler Hinsicht vorsichtig und kann ihre Haushaltsziele voraussichtlich auch im Jahr 2021 erreichen. Die Umsetzung und aktive Fortentwicklung der städtischen Konsolidierungsmaßnahmen stützen diese positive Entwicklung. Zukünftig wird es wesentlich auf eine realistische Betrachtung der Haushaltssituation und auf eine verantwortungsvolle, vorausschauende Vermeidung von Haushaltsrisiken ankommen.“