Recycling (Symbolbild)
17.11.2021

Entsorgungsbetriebe Essen planen Wertstoffhof – Unterlagen liegen aus

Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofs mit Schadstoffannahmestelle am Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen beantragt.

Der Antrag umfasst die zeitweilige Lagerung von gefährlichen (bis zu 150 Tonnen) und nicht gefährlichen Abfällen (bis zu 1000 Tonnen), die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Menge von bis zu 20 Tonnen pro Tag sowie den Umschlag von bis 250 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle pro Tag, sowie die Errichtung von Büro- und Sozialräumen in Containerbauweise und der für den Betrieb des Wertstoffhofes notwendigen baulichen Anlagen.

Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom

19.11.2021 bis einschließlich 20.12.2021

 an folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus:

1.         Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Raum 6043                 

2.         Stadt Essen, Umweltamt/Immissionsschutzbehörde, Natorpstraße 27, 45139 Essen, Raum 1.12 (1. Etage)

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:    08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie bei der Bezirksregierung Düsseldorf nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins und unter Wahrung der zum Zeitpunkt der Auslegung geltenden Hygieneschutzvorschriften eingesehen werden.

Bei einer Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Essen ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig, die Stadt empfiehlt dies aber. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die jeweils aktuell geltenden Maßnahmen und Einschränkungen sind zu beachten.

Eine Terminvereinbarung ist möglich unter:

1.         Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 52, Tel. 0211 475-2419  
             oder per E-Mail an: martin.boehmatbrd.nrw.de (martin[dot]boehm[at]brd[dot]nrw[dot]de)

2.        Stadt Essen, Umweltamt/Immissionsschutzbehörde, Tel. 0201 88-59588
           oder per E-Mail an: uibatumweltamt.essen.de (uib[at]umweltamt[dot]essen[dot]de)

 

Die Antragsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden:
http://url.nrw/offenlage

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom

19.11.2021 bis einschließlich dem 20.01.2022

schriftlich vorgebracht werden.