Erft bei Neuss-Gnadental wird naturnah umgestaltet
Planfeststellungsbeschluss liegt ab 16. März aus
Der Erftverband kann damit den begradigten und technisch ausgebauten Erftunterlauf vom Mündungsbereich in den Rhein bis zur A 57 naturnah ausbauen.
Die Erft wird dabei in die noch vorhandenen Relikte des ehemaligen Flusslaufes (Altwasserstrukturen) zurückverlegt und Auenbereiche werden reaktiviert. Um die ökologischen Durchgängigkeit zu erreichen, wird die für Wasserlebewesen nicht passierbare Sohlschwelle zu einer durchwanderbaren Sohlgleite umgebaut.
Die Renaturierung ist erforderlich, um das ökologische Potenzial der Erft zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2027 zu erfüllen. Zudem ist die Ausbaumaßnahme ein Baustein der 23 Planungsabschnitte des Erftperspektivkonzeptes. Dieses Konzept beschreibt, welche strukturellen Maßnahmen notwendig sind, um das Gewässer an die geringeren Wasserabflüsse nach Ende des Braunkohletagebaus anzupassen.
Mit Ende des Kohleabbaus wird auch die Einleitung von Sümpfungswasser eingestellt, wodurch sich der Wasserabfluss der Erft deutlich verringert. Bis zur Stilllegung der Tagebaue muss die Erft deshalb in vielen Bereichen angepasst werden. Das ursprünglich mit dem Enddatum 2045 vorgesehene Erftperspektivkonzept muss durch den beschlossenen vorzeitigen Kohleausstieg nun bedeutend schneller umgesetzt werden.
Der naturnahe Gewässerausbau findet bei der Bevölkerung grundsätzlich große Zustimmung. Für den Abschnitt der Erft bedeuten der Kohleausstieg und die Renaturierung jedoch auch, dass die Nutzung als Kanugewässer künftig nur noch eingeschränkt möglich ist. Im Ausbaubereich befinden sich für den Kanusport genutzte Wehre und die Slalomstrecke. Diese Anlagen bieten für Sportler und Vereine eine der wenigen Trainingsmöglichkeiten des Kanusportes in NRW. Auch wird der Erftabschnitt für organisierte Raftingtouren bis in den Rhein genutzt.
Während der Baumaßnahme und nach Abschluss der Renaturierung wird der Kanusport auf der Erft nicht mehr in heutigem Umfang möglich sein. Das für Kanu-Freestyle genutzte Wiesenwehr wird dann vollständig überströmt, sodass sich die für diese Disziplin erforderliche Wasserwalze nicht mehr bildet. Wildwasserrennen werden in dem renaturierten Erftverlauf ebenfalls nicht mehr möglich sein. Die Slalomstrecke bleibt bestehen, wird jedoch weniger Fließgeschwindigkeit haben. Die Durchfahrt zum Rhein wird durch die erforderliche Sohlgleite behindert. Solange der Wasserabfluss der Erft durch die Einleitung von Sümpfungswasser gestützt wird, bleibt die Ausübung des Kanusportes im Erftunterlauf grundsätzlich möglich.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden deshalb viele Einwendungen von Kanuten, Vereinen, Verbänden und gewerblichen Anbietern erhoben und der Erhalt der Kanustrecken gefordert. Der Erftverband hat deshalb mit dem Kanu-Verband NRW eine Erklärung zur Herstellung alternativer Kanustrecken unterzeichnet, um die Folgen für den Kanusport zu mildern.
Der Planfeststellungsbeschluss samt Planunterlagen kann vom 16. bis 30. März auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden.
gleichen Zeitraum erfolgt die Offenlage bei der Stadt Neuss, Amt für Stadtplanung, Rathaus, Zimmer 3.802, Mo.-Mi. 8:30 - 16:00 Uhr, Do. 8:30 - 18:00 Uhr, Fr. 8:30 - 12:30 Uhr.
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