13.01.2020

Erörterungstermin zur Renaturierung der Niers im Bereich Geldern

Der Niersverband hat am 13.02.2018 die Antragsunterlagen für die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorgelegt.
Die Niers bei Grefrath Oedt am Niederrhein (Symbolbild)

Ziel ist, die Niers auf einer Strecke von rund 1,2 Kilometer durch angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen zu führen und naturnah zu entwickeln. Dies soll dazu beitragen, zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen und die Wiederbesiedelung durch Fische und Kleinlebewesen zu ermöglichen. Zudem soll die Maßnahme dazu beitragen, den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential nach den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen und die ökologische Durchgängigkeit der Niers wiederherzustellen.

Der Planungsraum umfasst eine Fläche von ca. 18 Hektar und liegt zwischen den Ortschaften Geldern und Straelen im Kreis Kleve. Nördlich des Planungsraumes liegt der Ortsteil Geldern-Pont. Zum überwiegenden Teil befindet sich der Planungsraum auf Gelderner Stadtgebiet. Der nördliche Teil östlich der Niers liegt im Gemeindegebiet Straelen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in ihrer Funktion als Anhörungsbehörde die Aufgabe, den gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungstermin durchzuführen.

Am Mittwoch, 22.01.2020, findet die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Niers im Bereich Meykesbos / Geldern-Pont statt. Durchgeführt wird die Erörterung im Bürgerforum der Stadtverwaltung Geldern, Issumer Tor 36, 47608 Geldern. Der Termin beginnt um 10:00 Uhr.

Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind daher lediglich der Niersverband als Vorhabenträger, die Vertreter der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen und ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten. Darüber hinaus kann die Verhandlungsleitung auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht. Hierüber wird die Verhandlungsleitung zu Beginn der Erörterung entscheiden.

Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist neben der nochmals umfassenden Information der Beteiligten über das Vorhaben die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, sich mündlich zu äußern, ihre bereits schriftlich erhobenen Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu erläutern und mit dem Niersverband als Vorhabenträger unter der Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.