Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Garather Mühlenbach
Dies betrifft Flächen im Bereich der Städte Düsseldorf, Solingen, Hilden und Langenfeld. Das Gebiet wurde mit ordnungsbehördlicher Verfügung vom 27.10.2016 vorläufig gesichert und soll nun nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit endgültig gesichert werden.
Mit der Festsetzung sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem sogenannten hundertjährlichen Hochwasserereignis entstehen würde. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete, in denen bestimmte gesetzliche Regeln und Verbote gelten, dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Ziel der Regelungen ist es, eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung des zu erwartenden Schadens zu verhindern.
Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes liegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf und den Städten Düsseldorf, Solingen, Hilden und Langenfeld in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 03.03.2021 öffentlich aus. Die Unterlagen können dort unter Einhaltung der geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen und nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Darüber hinaus stehen die Unterlagen im gleichen Zeitraum auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik Aktuelle Offenlagen zur Verfügung.
Stellungnahmen zum Verfahren können unter Bezeichnung des Überschwemmungsgebietes bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der
- Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40470 Düsseldorf - Stadtverwaltung Düsseldorf
40200 Düsseldorf - Stadt Solingen
Postfach 100165, 42601 Solingen - Stadt Hilden
Postfach 100880, 40708 Hilden - Stadt Langenfeld Rhld.
Postfach 1565, 40740 Langenfeld
schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen müssen eine sachgerechte Begründung erkennen lassen, einen lesbaren Namen und eine Anschrift enthalten sowie unterschrieben sein.
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