12.05.2020

Flughafen Düsseldorf: Zusätzliche Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren liegen aus

Das Verkehrsministerium des Landes NRW hat ergänzende Antragsunterlagen der Flughafen Düsseldorf GmbH zur Kapazitätserweiterung für den Flughafen Düsseldorf im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens offengelegt.
Flugzeug am Terminal (Symbolbild)

Trotz der aktuell schwierigen Situation sind die zusätzlichen Unterlagen seit dem 04. Mai 2020 einen Monat lang sowohl über die Homepage der Bezirksregierung, als auch auf der Homepage des Verkehrsministeriums NRW für jedermann einsehbar.

Ferner werden die Unterlagen physisch bei den Stadtverwaltungen in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Heiligenhaus, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Moers, Mülheim, Neuss, Ratingen, Tönisvorst und Willich öffentlich ausgelegt. In der Stadt Korschenbroich wird die Offenlage erstmals durchgeführt, so dass für die Bürgerinnen und Bürger dort die gesamten Antragsunterlagen relevant sind und auch zur Verfügung gestellt werden. Da der letzte Tag der Auslegungsfrist, der 12. Juni 2020, ein Brückentag ist, an dem in einigen Kommunen die Verwaltungsgebäude geschlossen sind, wird die Auslegung im Einzelfall bis zum 15. Juni 2020 verlängert.

Zum Schutz der Interessierten und der Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen angesichts der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie haben die Kommunen Vorkehrungen getroffen, mancherorts ist der Zugang nur nach vorheriger Anmeldung möglich:

Stadt Essen Ansprechpartner Jürgen Höke; Offenlage endet mit Ablauf des 15.Juni. 2020, 16 Uhr, da am 12.6. die Stadtverwaltung geschlossen ist

Stadt Heiligenhaus
Terminvereinbarung unter 02056 13-288 oder per E-Mail stadtentwicklung [at] heiligenhaus.declass="fliesstextLinkEmail" title="stadtentwicklung [at] heiligenhaus.de eine E-Mail schreiben"

Stadt Krefeld
Nur telefonische Terminvereinbarung unter 02151 3660-3800 oder 02151 3660-3846

Stadt KorschenbroichNur telefonische Terminvereinbarung unter 02161 613-134; Ansprechpartner Herr Hoffmans

Stadt Moers
Nur telefonische Terminvereinbarung unter 02841 201-416; Ansprechpartner Pascal Sell

Stadt Meerbusch
Nur telefonische Vereinbarung unter 02150 916-274; Ansprechpartnerin Dana Frey

Stadt Mülheim an der Ruhr
Terminvereinbarung unter 0208 455-7000 oder per E-Mail umweltamt [at] muelheim-ruhr.declass="fliesstextLinkEmail" title="umweltamt [at] muelheim-ruhr.de eine E-Mail schreiben"

Stadt Neuss
Nur telefonische Terminvereinbarung unter 02131 90-6101; Raumänderung: 1. Etage, Raum 1.652

Stadt Ratingen
Für die Einsichtnahme ist ein Schleusendienst eingerichtet; für den barrierefreien Zugang lautet die Telefonnummer 0162 2154112.

Zum Verfahren

Im Jahr 2015 hat der Flughafen Düsseldorf dem Verkehrsministerium NRW Pläne vorgelegt, die unter anderem den Bau von insgesamt acht neuen Flugzeug-Abstellplätzen sowie die Änderungen geltender Betriebsregelungen vorsehen. Zu nachfragestarken Zeiten am Tag will das Unternehmen die Zahl der planbaren Flugbewegungen erhöhen, außerdem bedarfsgerecht beide Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs nutzen. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss wurde beim zuständigen Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in diesem Prozess für das Anhörungsverfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit zuständig.

Nachdem in Folge der Offenlage der Antragsunterlagen in 2016 mehr als 47.000 Einwender Stellung zu dem Vorhaben genommen hatten, war ein weiterer wichtiger Schritt im Beteiligungsverfahren im Jahr 2017 der von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführte Erörterungstermin u.a. mit Antragstellerin, Trägern öffentlicher Belange, Bürgerinitiativen und Privatpersonen. Einwendungen, Kritik und Anregungen wurden ausgetauscht und das Verfahren anschließend der Planfeststellungsbehörde zur Entscheidung zurückgegeben. Auf Aufforderung des Ministeriums hat die Antragstellerin ihre Planungsunterlagen in der Folge ergänzt und in Teilen geändert. Die erforderlichen Anpassungen betreffen unter anderem die Unterlagen über die Umweltauswirkungen nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG alte Fassung).

Die Bezirksregierung Düsseldorf, die das erneute Anhörungsverfahren durchführt, weist darauf hin, dass – außer in Korschenbroich - in allen oben genannten Kommunen nur die zusätzlichen Unterlagen ausgelegt werden und nur dazu Stellungnahmen abgegeben werden können. Die im bereits durchgeführten Anhörungsverfahren eingebrachten, zulässigen Einwendungen und Stellungnahmen müssen nicht erneut vorgebracht werden. Sie sind gültig und weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.