Deich (Symbolbild)
18.10.2021

Gebiet des Deichverbands Duisburg–Xanten soll erweitert werden: Unterlagen liegen aus

Der Deichverband Duisburg-Xanten ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Er liegt linksrheinisch im Kreis Wesel. Sitz des Verbandes ist Hagelkreuzweg 55, 46487 Wesel (Büderich) im Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Verband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen vor Hochwasser des Rheins zu schützen. Dies gewährleistet er durch den Bau, die Unterhaltung und Verteidigung von Deichen.

Die ständige Veränderung der Geländehöhen aufgrund von Bergsenkungen im Gebiet bedingen eine Aktualisierung der festgelegten äußeren und inneren Verbandsgrenzen der Deichverbände Duisburg-Xanten und Friemersheim inklusive der dazugehörigen Insellagen im Verbandsgebiet. Alle Eigentümer der im potentiellen Überflutungsgebiet des Deichverbandes Duisburg-Xanten liegenden Grundstücke und Anlagen haben durch den Schutz vor Rheinhochwasser bzw. die Zugänglichkeit des Grundstücks bei Insellagen einen Vorteil aus der Verbandsarbeit. Die durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten sollen auf alle Vorteilhabenden umgelegt werden. Im Rahmen der Beitragserhebung werden die verschiedenen Gegebenheiten der einzelnen Grundstücke in den Veranlagungsgrundregeln als Bestandteil der Satzung des Deichverbandes berücksichtigt.

Die Eigentümer von Grundstücken und Anlagen im potentiellen Überflutungsgebiet haben einen Anspruch auf ihre Aufnahme als Mitglied im Deichverband Duisburg-Xanten, soweit sie Vorteile aus der Durchführung der Verbandsaufgaben des Deichverbandes zu erwarten oder Maßnahmen des Verbandes zu dulden haben. Gemäß § 23 Abs. 2 WVG können sie auch gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft im Deichverband Duisburg-Xanten herangezogen werden.

Zur Information der künftigen neuen Verbandsmitglieder liegen die Unterlagen (Verzeichnis der neuen Mitglieder, aktuelle Verbandssatzung, Veranlagungsgrundsätze, Haushaltsplan 2021, Muster eines Heranziehungsbescheides und Kartenmaterial) in der Zeit vom 25.10.2021 bis 25.11.2021 bei den Städten Wesel, Rheinberg, Moers, Xanten, Duisburg, Kamp-Lintfort und den Gemeinden Alpen und Issum aus.

Stadt Wesel, Rathausanbau, Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Raum 325, Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.

Stadt Rheinberg, Stadthaus, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg, Raum 247: Montag bis Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr, Freitag 8:30 – 12:00 Uhr. Um telefonische Terminvereinbarung unter 02843 171-460 wird gebeten.

Stadt Moers Rathausplatz 1, 47441 Moers, 2. Stock im Rathaus-Altbau, Raum 2.017/2.019: Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Stadt Xanten, Karthaus 2 in 46509 Xanten. Zu den allgemeinen Dienststunden. Um eine Voranmeldung wird gebeten.

Stadt Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort, Planungsamt, Zimmer 438, während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr.

Stadtverwaltung Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), 47051 Duisburg, Raum 18, Montag bis Freitag während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr.

Gemeinde Alpen, Rathausstr. 5, 46519 Alpen, Raum 216, Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr.

Gemeinde Issum, Herrlichkeit 7-9, 47661 Issum, Zimmer 111. Montag bis Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr, Freitag 08:30 – 12:30 Uhr.

Die Heranziehung zum Deichverband Duisburg-Xanten wird im Anschluss an die Anhörung zum 01.01.2022 durch Bescheid erfolgen. Dagegen kann Klage erhoben werden. Nach der vollzogenen Heranziehung wird der Plan, das Mitgliederverzeichnis und die Satzung des Deichverbandes Duisburg-Xanten entsprechend angepasst werden.

Die künftigen Verbandsmitglieder haben das Recht, bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung, 10.12.2021, Einwendungen gegen die ausgelegten Unterlagen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Kommunen oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, Zimmer Ce 420, 40474 Düsseldorf, jeweils zu den entsprechenden Dienststunden, geltend zu machen.