Geplante Recyclinganlage in Neuss: Erörterungstermin wird verlegt
Der ursprünglich für den 29.06.2021 festgesetzte Erörterungstermin wird verlegt. Die Genehmigungsbehörde kann dies tun, wenn es im Hinblick auf dessen zweckgerichtete Durchführung erforderlich ist.
Die im Verfahren eingegangenen Einwendungen nehmen zum Teil Bezug auf das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Direkteinleitung von Niederschlagswasser von Freiflächenbereichen, betrieblichen Verkehrsflächen sowie der Dachflächen ins Hafenbecken. In dem hierzu erforderlichen Zulassungsverfahren nach der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung erfolgt in Kürze die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen. Daher erscheint es sinnvoll, beide Verfahren und die jeweiligen Einwendungen in einem gemeinsamen Erörterungstermin zu behandeln.
Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins werden zeitnah bestimmt und bekanntgemacht.
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