Mülltonnen (Symbolbild) / ©New Africa - stock.adobe.com
21.01.2021
Geplante Wertstoffanlage Kaldenkirchen: Erörterungstermin entfällt
Im Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zum Umschlag von nicht gefährlichen Abfällen am Standort Zillessen-Allee in 41334 Nettetal hat die Bezirksregierung im Rahmen einer Ermessensentscheidung entschieden, dass der ursprünglich für den 02.02.2021 anberaumte Erörterungstermin entfällt.
Innerhalb der Einwendungsfrist wurden insgesamt drei Einwendungen vorgebracht. Die erhobenen Einwendungen bedürfen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner mündlichen Erörterung im Rahmen eines Erörterungstermins. Über die vorgebrachten Einwendungen kann unter Heranziehung der vorliegenden Antragsunterlagen, Fachgutachten sowie eingeholter Stellungnahmen entschieden werden.
Unabhängig von der Durchführung eines Erörterungstermins werden die erhobenen Einwendungen im Einzelnen in der noch ausstehenden Entscheidung über den Genehmigungsantrag gewürdigt. Die Einwender werden darüber hinaus schriftlich über noch eingehende Stellungnahmen der Fachbehörden und des Antragstellers zu den von Ihnen erhobenen Einwendungen informiert.
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