Die derzeitige Herausforderung: Die Stadt Mülheim an der Ruhr leidet unter einem erheblichen Gewerbesteuereinbruch aus dem Jahr 2018, der die Stadt zwang, ihre Ertragserwartungen auch in den Folgejahren zu reduzieren. Die entstandene Lücke soll durch neue mehrjährige Sanierungsmaßnahmen, darunter einem deutlichen Anstieg der Grundsteuer, geschlossen werden.
„Diese neuen Sanierungsmaßnahmen können nicht nur als pauschale Summe im Haushaltssanierungsplan der Stadt erscheinen, sondern müssen konkret beschrieben und plausibel sein“, erklärt die Regierungspräsidentin. „Über die weitere Vorgehensweise bei der Konsolidierungsvorgabe für den Öffentlichen Personennahverkehr, die ab 2021 haushaltswirksam werden soll, hat der Rat der Stadt erst in seiner Sitzung am 07.11.2019 Rahmenvorgaben formuliert und der Verwaltung Prüfaufträge erteilt.“ Mit seinem Beschluss zum ÖPNV habe der Rat aber den politischen Willen gezeigt, sich grundsätzlich und konsolidierungsorientiert mit der Mülheimer Verkehrsstruktur auseinanderzusetzen.
Es gibt jedoch auch Grund zum Optimismus: Die Stadt kann nicht nur in ihrer Planung, sondern voraussichtlich auch in ihrem Ergebnis im Jahr 2019 einen Überschuss ausweisen. „Ich erkenne die positive Entwicklung an“, betont Birgitta Radermacher. „Der Beitrag der Bürger durch die erfolgte Grundsteuererhöhung ist mir dabei bewusst. Er verpflichtet Rat und Verwaltung zu strikter Ausgaben- und Haushaltsdisziplin!“
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