Die Bezirksregierung ist jetzt dem Antrag der Stadt Krefeld gefolgt, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h aus dem Luftreinhalteplan der Stadt zu streichen.
Die Verantwortlichen im Krefelder Rathaus hatten mittels eines Luftqualitätsgutachtens und einer Machbarkeitsstudie zur Ampelschaltung nachgewiesen, dass durch die höhere Geschwindligkeit ein besserer Verkehrsfluss erreicht wird, der wiederum zu besseren Luftwerten führt und die Stickstoffdioxid-Konzentration mindert. Der Stickstoffdioxid-Ausstoß ist demnach bei Tempo 70 um 19 Prozent geringer als bei Tempo 50.
Da durch die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ziel des Luftreinhalteplans zu erwarten sind und in der Stadt Krefeld die Grenzwerte für Luftschadstoffe seit dem Jahr 2015 eingehalten werden, hat die Bezirksregierung der Änderung des Luftreinhalteplans zugestimmt.
Der Luftreinhalteplan für Krefeld war am 1.Oktober 2010 in Kraft getreten – mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ober-/Untergath auf 50 km/h. Sie war eingerichtet worden, um die Luftschadstoffbelastung zu verringern und die Verkehrsicherheit zu verbessern. Die Stadt hatte im Juli 2019 bei der Bezirksregierung eine Änderung des Luftreinhalteplans beantragt, mit dem Ziel, die Geschwindigkeitsbegrenzung zurückzunehmen und den Verkehrsfluss zu verbessern.
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