
Luftreinhalteplan Essen liegt aus
Der federführend von der Bezirksregierung Düsseldorf erstellte zweite Planentwurf wird in der Offenlage ab 14. Januar bis 13. Februar 2020 der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Jeder Bürger kann sich zu diesem Entwurf äußern. Die Fortschreibung soll zum 1. April 2020 in Kraft treten.
Mit der Stadt Essen hat die Bezirksregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Essen erarbeitet. Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern u.a. von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.
Der Luftreinhalteplan Essen enthält über 50 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Das Maßnahmenpaket des ersten Offenlageentwurfs aus September 2018 wurde u.a. durch Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt und weitere Maßnahmen zur stärkeren Absenkung der Jahresmittelwerte durch die Beteiligten entwickelt. Enthalten sind auch die gegenüber der ersten Offenlage ergänzten oder erweiterten Maßnahmen, die Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster waren.
Herauszuheben sind hierbei der Austausch und die Nachrüstung von Fahrzeugen im ÖPNV sowie bei kommunalen Unternehmen, die umweltsensitive Lichtsignalanlagensteuerung, die den Zufluss zu kritischen Bereichen der Alfredstraße reguliert, die Einrichtung einer Umweltspur für den ÖPNV und Fahrradverkehre, der Ausbau bestehender bzw. Bau neuer P&R-Anlagen sowie der Ausbau der Parkraumbewirtschaftung. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan enthält des Weiteren Maßnahmen zur Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Radverkehrs, zum Ausbau der Elektromobilität, sowie die beispielsweise durch die Wirtschaftsverbände und die Stadt Essen gemeinsam initiierten Aktionen und Veranstaltungen.
Die Maßnahmen werden zu einer weiteren Absenkung der insgesamt rückläufigen Belastung mit Stickstoffdioxid führen. Mit den vorgesehenen und zu einem großen Teil bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen soll das Ziel der Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte im Jahr 2020 erreicht werden.
Der Planentwurf wird in der Zeit vom14.01.2020 bis 13.02.2020auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.
Außerdem wird er in der Zeit vom 14.01.2020 bis 13.02.2020 öffentlich ausgelegt:
Beim Oberbürgermeister der Stadt Essen
Umweltamt, Zimmer 2.31
Natorpstraße 27
45139 Essen
zu folgenden Zeiten:
montags bis donnerstags: 09:00 Uhr– 15:00 Uhr
freitags: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung unter 0201 88-59221 oder info[at]umweltamt.essen.de
und
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Email: luftreinhaltung[at]brd.nrw.de
Zimmer 240a
zu folgenden Zeiten:
montags bis donnerstags: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
freitags: 08:00 Uhr – 14:00 Uhr.
Die Einsicht in den Entwurf des Luftreinhalteplans bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist ebenfalls auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Vereinbarung unter luftreinhaltung[at]brd.nrw.de oder 0211 475-2045 möglich.
Anmerkungen und Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des LRP Essen müssen schriftlich oder elektronisch bis spätestens 27.02.2020 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingehen.
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