Luftreinhalteplan für Wuppertal liegt aus
Im Rahmen einer Projektgruppe haben sich Vertreter aus Behörden, Wirtschaft, Handel, Logistik und Umweltverbänden in das Verfahren eingebracht.
Auslöser für die erneute Fortschreibung der am 19. April 2013 in Kraft getretenen 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wuppertal 2008 waren qualifizierte Messungen und Berechnungen des LANUV. Demnach wurde für das Jahr 2018 der Stickoxid-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m3) an der Messstelle Wuppertal Gathe (VWEL) mit 45 µg/m³ sowie an neun städtischen Messstellen - trotz der bisher umgesetzten Maßnahmen - mit bis zu 51 µg/m³ überschritten.
Aufgrund dieser Ergebnisse war davon auszugehen, dass der gesetzlich festgelegte Jahresmittelgrenzwert ohne zusätzliche schadstoffreduzierende Maßnahmen nicht sicher dauerhaft eingehalten werden kann.
Auch wenn die Messwerte sinken, wurde an dem Messpunkt Gathe im Jahr 2019 ein Wert von 43 µg/m³ ermittelt und somit weiterhin eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte festgestellt, ebenso an fünf weiteren städtischen Messstellen. Damit bestätigt sich die Notwendigkeit, zum Schutz der Gesundheit der Wuppertaler Bevölkerung zusätzliche Minderungsmaßnahmen zu ergreifen und auch neue Wege zu gehen. Diese Vorhaben müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans Wuppertal enthält 20 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen einschließlich der im gerichtlichen Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Stadt Wuppertal vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) im April 2020 vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet.
Herauszuheben sind hierbei die Entwicklung eines KI-gesteuerten, umweltsensitiven Echtzeitverkehrsmanagements, das über eine Kombination mit einem sensorgesteuerten digitalen Parkleitmanagement und weiteren flankierenden Maßnahmen für eine Absenkung der Verkehrsbelastung und somit auch der Schadstoffbelastung sorgen soll; der Austausch und die Nachrüstung von Fahrzeugen im ÖPNV; die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Erdgasfahrzeugen im Geschäftsbereich der Stadt Wuppertal; die Nachrüstung von Filtersystemen im Fuhrparkbestand, sowie weitere Qualitätssteigerungen im ÖPNV durch die Einführung von On-Demand-Verkehren oder ein verbessertes Informationsmanagement.
Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos und E-Fahrräder sowie die Radverkehrsinfrastruktur sollen weiter vorangetrieben werden. Einen weiteren Schritt gingen die Wirtschaftsverbände und die Stadt Wuppertal mit Aktionen wie z.B. im Rahmen des Masterplans Klimaschutz Wuppertal.
Der Planentwurf wird in der Zeit vom 24. August 2020 bis 23. September 2020 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (http://url.nrw/offenlage). Der Entwurf ist für die Öffentlichkeit als Download zugänglich.
Außerdem wird er in der Zeit vom 24. August 2020 bis 23. September 2020 öffentlich ausgelegt:
öffentlich während der Dienstzeiten in Wuppertal durch das Umweltressort
montags bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr
und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
im Eingangsbereich des Rathauses Wuppertal-Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
(Hinweis: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie geltenden besondere Abstands- und Hygieneregelungen und die Kontaktdaten müssen erfasst werden.)
und bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf unter 0211 475-9125 oder luftreinhaltung[at]brd.nrw.de.
Anmerkungen zum Entwurf müssen schriftlich oder elektronisch bis spätestens 7. Oktober 2020 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingehen. Das Inkrafttreten des endgültigen Luftreinhalteplans wird gesondert bekannt gemacht.
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