Offenlage: Ferro Duo GmbH plant neue Anlage in Duisburg
Die Ferro Duo GmbH, Duisburg, hat mit Antrag vom 14.06.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zum Mahlen von natürlichem und künstlichem Gestein sowie zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort Vulkanstraße 54, beantragt. Zudem wurde die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt.
Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Behandlung von flüssigen, gefährlichen Abfällen. Schwefelsäure und Eisen-II-Chloridlösung sollen in einem Reaktor miteinander vermischt werden. Durch die Mischung der Stoffe im Reaktor entstehen ein chlorwasserstoffhaltiges Gasgemisch sowie festes Eisen-II-Sulfat. Das chlorwasserstoffhaltige Gasgemisch wird einem Absorber zugeführt, in welchem Salzsäure aus dem Gasgemisch regeneriert wird. Das feste Eisen-II-Sulfat aus dem Reaktor wird über einen Sedimentationsbehälter und einen Vakuumbandfilter aus der Anlage transportiert.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist durchzuführen; ein gutachterlicher UVP-Bericht zur Ermittlung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde vorgelegt.
Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 22.10.2021 bis 22.11.2021 an den nachfolgend aufgeführten Stellen zur Einsichtnahme aus:
- Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Raum 6030
- Stadt Duisburg, Bezirksverwaltung Mitte, Sonnenwall 73-75, 47051 Duisburg, Raum 417
Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie nur unter Vereinbarung eines Termins und unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Auslegung geltenden Hygieneschutzvorschriften eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung ist bei der jeweiligen Verwaltungsstelle möglich:
1. Bezirksregierung Düsseldorf, Tel. 0211 475-2415 bzw. per E-Mail: clarissa.hessebrd.nrw.de (clarissa[dot]hesse[at]brd[dot]nrw[dot]de)
2. Stadt Duisburg, Bezirksverwaltung Mitte, Tel. 0203 283-4426 bzw. per E-Mail: bza.mittestadt-duisburg.de (bza[dot]mitte[at]stadt-duisburg[dot]de)
Die Antragsunterlagen sind parallel zur Auslegung im o.g. Zeitraum auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar: http://url.nrw/offenlage
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom
22.10.2021 bis einschließlich 22.12.2021
schriftlich vorgebracht werden.
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