Dadurch soll die bisher genehmigte Straßenoberflächenwasser-Einleitungsmenge reduziert und so der potenziellen Hochwassergefahr begegnet werden. Der Plan wurde nach der ersten Offenlage im Jahr 2015 mehrfach geändert und zuletzt 2019 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Die in dem Planfeststellungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen der Behörden, Privatpersonen und Umweltverbände haben die DEGES veranlasst, die Entwässerung nochmals abzuändern. Unter anderem ist nun eine Einleitung des im Regenrückhaltebecken gesammelten Wassers in den Homberger Bach vorgesehen. Die aktuellen Änderungen hat die DEGES umfassend in einem so genannten Deckblatt (Deckblatt III) dargestellt.
Die Unterlagen des Deckblattes III werden vom 29. September 2020 bis einschließlich 28.Oktober 2020 bei der Stadt Ratingen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus SARS-CoV-2 müssen Besucher vorab unter der Telefonnummer 02102/550 6102 einen Termin vereinbaren. Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (einschließlich 10. November 2020) können Einwendungen gegen die geänderte Planung bei der Stadt Ratingen oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Planfeststellungsbehörde erhoben werden.
Während des Zeitraums der Offenlage werden die Planunterlagen des Deckblattes III auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf http://url.nrw/offenlage einsehbar sein.
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