04.06.2020

Offenlage: Neues Gateway-Terminal auf der Kohleinsel

Die Duisburg Gateway Terminal hat für den Neubau eines Terminals in Duisburg Ruhrort die Planfeststellung beantragt.
Hafen Duisburg (Symbolbild)

Im Duisburger Hafen soll ein trimodales Umschlagterminal entstehen, wo Waren vom Wasser auf Schiene und Straße – und umgekehrt – gebracht werden. 235.000 Quadratmeter Fläche der so genannten Kohleinsel sollen neu bebaut werden, sechs Portalkrananlagen nebst zwölf, je 730 Meter langen Zuggleisen sollen realisiert werden. Darüber hinaus sind ein Gate-Gebäude mit Lkw-Warteplätzen, Lager und Lärmschutzwände vorgesehen. Im Hafenbereich entstehen vier Lösch- und Ladeplätze sowie ein Liegeplatz für Binnenschiffe.

Die Errichtung einer Brücke und zweier Kastenfangedämme zur verkehrlichen (Zweit-) Erschließung des neuen Terminals von der südwestlichen Spitze der Kohleinsel über das Hafenbecken A zur Straße „Zum Containerterminal“ ist Gegenstand eines separaten Genehmigungsverfahrens.

Die Planunterlagen für das trimodale Umschlagterminal inklusive der Unterlagen über die Umweltbelange liegen in der Zeit vom 15. Juni 2020 bis einschließlich 14. Juli 2020 in den Räumen der Stadtverwaltung Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), in Duisburg aus. Besucher können sie während der Dienststunden montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr in Raum 24 einsehen. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

Anders in der Bezirksverwaltung Meiderich-Beeck. Wer die Unterlagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16.00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr) in Raum 201 im Gebäude an der Von-der-Mark-Straße 36 studieren will, wird in Anbetracht der aktuellen Situation im Rahmen der Covid-19-Pandemie um telefonische Terminabsprache (Telefon 0203-283-7253; E-Mail o.schuwerak [at] stadt-duisburg.declass="fliesstextLinkEmail" title="o.schuwerak [at] stadt-duisburg.de eine E-Mail schreiben") gebeten.

Antrag, Zeichnungen und Erläuterungen sind darüber hinaus für die Dauer der Offenlage auch auf den Internetseiten der Stadt Duisburg (www.duisburg.de/stadtentwicklung) sowie der Bezirksregierung Düsseldorf  einsehbar.

Einwendungen können ab Beginn der Offenlage bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (14.08.2020) an die Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Projektmanagement Straßenverkehrsraum (61-31), Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg oder die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Planfeststellungsbehörde) geschickt werden.

Die Erklärung von Einwendungen zur Niederschrift ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (0211/475-4094) oder per E-Mail (Marc.vandeKolk [at] brd.nrw.de (subject: Offenlage%20Neues%20Gateway-Terminal%20auf%20der%20Kohleinsel) class="fliesstextLinkEmail" title="Marc.vandeKolk [at] brd.nrw.de?subject=Offenlage Neues Gateway-Terminal auf der Kohleinsel eine E-Mail schreiben") am Standort der Bezirksregierung Am Bonneshof in Düsseldorf möglich.