Rhein-Lippe-Hafen Wesel
13.08.2021

Pläne für Schiffsterminal im Rhein-Lippe-Hafen in Wesel liegen aus

Die GS Recycling GmbH & Co.KG plant am Rhein-Lippe-Hafen (ehemals Ölhafen) in Wesel die Errichtung und den Betrieb eines Anlagenverbundes zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen und zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen.

Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung und der Betrieb eines Schiffsterminals im Rhein-Lippe-Hafen, um die Anbindung des Betriebsstandortes an den Rhein bzw. die Schifffahrtswege zu gewährleisten.

Das Schiffsterminal besteht aus einem in den Rhein-Lippe-Hafen hineingebauten, auf Deichhöhe aufgefüllten Schiffssteiger sowie aus Anlagen zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen sowie zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen am Ölhafen Wesel auf der Deichkrone errichteten Wirtschaftsgebäuden und Betriebsflächen.

Für den Bau hat die GS Recycling GmbH & Co.KG die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens findet ein Anhörungsverfahren statt. Daneben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Der Schiffssteiger soll rechtwinklig zur Uferlinie errichtet werden mit einer Länge von 136 Metern und einer Breite von 12 Metern. Beidseitig des Steigers sind Pontons zur Aufnahme der technischen Einrichtungen zur Schiffsreinigung, Schiffsentgasung und dem Stoffumschlag installiert.

Die Planunterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsstudie liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 20.08.2021 – 20.09.2021 aus:

Stadt Wesel, Fachbereich Stadtentwicklung, Rathaus Anbau, 3. OG, Zimmer 355, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel,
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen während dieser Zeit auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Link http://url.nrw/offenlage öffentlich zugänglich gemacht.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 20.10.2021, schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.a. Auslegungsstelle oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54.04, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.04.03.12-11) Einwendungen erheben.