Nach der Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt die Offenlage der Planunterlagen in der Zeit vom 17.08.2020 bis einschließlich 16.09.2020. Die Unterlagen liegen bei den Städten Dormagen (Fachbereich Städtebau, Stadtplanung, Mathias-Giesen-Straße 11, 41540 Dormagen, Erdgeschoss) und Köln (Bauverwaltungsamt, Stadthaus West, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 14 C 46) aus.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann aufgrund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminanmeldung erfolgen. Die Anmeldung ist bei der Stadt Dormagen per E-Mail (stadtplanung [at] stadt-dormagen.de), telefonisch (02133-257842) oder postalisch an Stadt Dormagen, Fachbereich Städtebau, Stadtplanung, Mathias-Giesen-Straße 11, 41540 Dormagen, möglich. Ebenso kann die Anmeldung bei der Stadt Köln per E-Mail (62-planverfahren [at] stadt-koeln.de), telefonisch (0221-221-22733) oder postalisch an die Stadt Köln, Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, erfolgen.
Die Antragsunterlagen können darüber hinaus vom 17.08.2020 bis einschließlich 16.09.2020 auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ eingesehen werden.
Betroffene können bis einschließlich 16.10.2020 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei den Städten Köln und Dormagen oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Az. 54.04.01.09-6) erheben. Sollte die Erhebung der Einwendung zur Niederschrift gewünscht sein, ist aufgrund der Corona-Pandemie eine vorherige Terminanmeldung bei den offenlegenden Kommunen unter den zuvor genannten Kontaktdaten erforderlich.
Die Anmeldung bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist per E-Mail (dezernat54 [at] brd.nrw.de), telefonisch (0211/475 - 4358) oder postalisch an Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, möglich.
Einwendungen müssen zumindest den geltend gemachten Belang und die Art der Beeinträchtigung enthalten. Zudem müssen sie eigenhändig unterschrieben sowie mit einem lesbaren Namen und der Anschrift versehen sein.
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